Wissen bringt Sicherheit: Fünf Forscherideen, die Kindern helfen, den Straßenverkehr besser zu verstehen

Berlin (ots) – Heute beginnt in Brandenburg das neue Schuljahr. Damit sind wieder mehr Mädchen und Jungen auf den Straßen unterwegs. Sicherheit auf dem Weg zur Kita oder Schule ist deshalb ein wichtiges Thema. Autos und Fahrräder zählen, Wege optimieren oder Hindernisse überwinden: Wer mit den Mädchen und Jungen gemeinsam den Verkehr unter die Lupe nimmt, hilft ihnen dabei, sich sicherer in diesem zu bewegen. Hier gibt es die besten Ideen der Stiftung “Haus der kleinen Forscher”, um mit Kindern im Kita- und Grundschulalter auf die schnellste Entdeckungsreise des Jahres zu gehen.

1. Wie viel Verkehr hat auf der Straße Platz?

Mit dem Auto oder dem Fahrrad, mit dem Bus oder zu Fuß – Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Kita oder zur Schule zu kommen. Wer nutzt welche und warum? Und was ist sonst noch los da draußen. Haben auf der Straße und dem Gehweg vor der Kita oder Schule alle Fußgänger und Fahrzeuge genügend Platz? Lassen Sie die Kinder den Verkehr beobachten.

Verkehrsbeobachtung starten (https://www.haus-der-kleinen-forscher.de/de/praxisanregungen/experimente-fuer-kinder/exp/wie-viel-verkehr-hat-auf-der-strasse-platz)

2. Auf die Räder, fertig los!

Kinder bewegen sich jeden Tag fort: Sie gehen und rennen, fahren mit dem Rad, Roller, Laufrad oder Skateboard oder bei Erwachsenen im Auto mit. Dabei stellen sie immer wieder fest, dass Rad nicht gleich Rad ist. Mit welchen Fortbewegungsmitteln kommen Kinder wo am besten voran? Finden Sie es gemeinsam heraus!

Testfahrten beginnen (https://www.haus-der-kleinen-forscher.de/de/praxisanregungen/experimente-fuer-kinder/exp/auf-die-raeder-fertig-los)

3. Informatik trifft Streckenplanung: Der optimale Rundweg

Bei einem Zoobesuch möchten wir gern alle Tiere sehen und trotzdem nicht unnötig weit laufen – wir suchen also einen optimalen Rundweg. Hinter dieser Überlegung, die im Alltag immer mal wieder auftaucht, verbirgt sich eine der wichtigsten ungelösten Herausforderungen in der Informatik. Informatikerinnen und Informatiker suchen auch heute noch nach schnellen Verfahren, die bei Routen mit sehr vielen Zwischenstopps die kürzeste finden. Suchen Sie mit!

Jetzt den optimalen Weg finden (https://www.haus-der-kleinen-forscher.de/de/praxisanregungen/experimente-fuer-kinder/exp/schnelle-rundreise-wege-optimieren)

4. Piktogramme: Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte

Auch diese Forscheridee stammt aus der informatischen Bildung. Piktogramme sind kinderleicht zu verstehen, denn man muss nicht lesen können, um den Sinn der Bilder zu erfassen. Gehen Sie mit den Kindern auf Entdeckungstour zum Thema “Piktogramme”. Im Straßenverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gebäuden entdecken die Mädchen und Jungen viele Symbole und Zeichen, die Hinweise, Verbote oder allgemeine Informationen vermitteln. Wofür stehen sie?

Zur Forscheridee (https://www.haus-der-kleinen-forscher.de/de/praxisanregungen/experimente-fuer-kinder/exp/piktogramme-wofuer-steht-das-bild)

5. Freie Bahn für alle: Barrieren überwinden

Nicht alle Menschen kommen im Straßenverkehr problemlos voran. Welche Barrieren entstehen, wenn sich Menschen nicht gut bewegen, sehen oder hören können? Und wie ließen sich Hindernisse beseitigen? Starten Sie einen Versuch!

Jetzt Hindernisse überwinden (https://www.haus-der-kleinen-forscher.de/de/praxisanregungen/experimente-fuer-kinder/exp/freie-bahn-barrieren-ueberwinden)

Pressekontakt:

Stiftung Haus der kleinen Forscher
Katharina Hanraths
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rungestr. 18
10179 Berlin
Tel 030 23 59 40 -207
presse@haus-der-kleinen-forscher.de
www.haus-der-kleinen-forscher.de

Original-Content von: Stiftung Haus der kleinen Forscher, übermittelt durch news aktuell

Wissen bringt Sicherheit: Fünf Forscherideen, die Kindern helfen, den Straßenverkehr besser zu verstehen

Berlin (ots) – Heute beginnt in Brandenburg das neue Schuljahr. Damit sind wieder mehr Mädchen und Jungen auf den Straßen unterwegs. Sicherheit auf dem Weg zur Kita oder Schule ist deshalb ein wichtiges Thema. Autos und Fahrräder zählen, Wege optimieren oder Hindernisse überwinden: Wer mit den Mädchen und Jungen gemeinsam den Verkehr unter die Lupe nimmt, hilft ihnen dabei, sich sicherer in diesem zu bewegen. Hier gibt es die besten Ideen der Stiftung “Haus der kleinen Forscher”, um mit Kindern im Kita- und Grundschulalter auf die schnellste Entdeckungsreise des Jahres zu gehen.

1. Wie viel Verkehr hat auf der Straße Platz?

Mit dem Auto oder dem Fahrrad, mit dem Bus oder zu Fuß – Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Kita oder zur Schule zu kommen. Wer nutzt welche und warum? Und was ist sonst noch los da draußen. Haben auf der Straße und dem Gehweg vor der Kita oder Schule alle Fußgänger und Fahrzeuge genügend Platz? Lassen Sie die Kinder den Verkehr beobachten.

Verkehrsbeobachtung starten (https://www.haus-der-kleinen-forscher.de/de/praxisanregungen/experimente-fuer-kinder/exp/wie-viel-verkehr-hat-auf-der-strasse-platz)

2. Auf die Räder, fertig los!

Kinder bewegen sich jeden Tag fort: Sie gehen und rennen, fahren mit dem Rad, Roller, Laufrad oder Skateboard oder bei Erwachsenen im Auto mit. Dabei stellen sie immer wieder fest, dass Rad nicht gleich Rad ist. Mit welchen Fortbewegungsmitteln kommen Kinder wo am besten voran? Finden Sie es gemeinsam heraus!

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3. Informatik trifft Streckenplanung: Der optimale Rundweg

Bei einem Zoobesuch möchten wir gern alle Tiere sehen und trotzdem nicht unnötig weit laufen – wir suchen also einen optimalen Rundweg. Hinter dieser Überlegung, die im Alltag immer mal wieder auftaucht, verbirgt sich eine der wichtigsten ungelösten Herausforderungen in der Informatik. Informatikerinnen und Informatiker suchen auch heute noch nach schnellen Verfahren, die bei Routen mit sehr vielen Zwischenstopps die kürzeste finden. Suchen Sie mit!

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4. Piktogramme: Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte

Auch diese Forscheridee stammt aus der informatischen Bildung. Piktogramme sind kinderleicht zu verstehen, denn man muss nicht lesen können, um den Sinn der Bilder zu erfassen. Gehen Sie mit den Kindern auf Entdeckungstour zum Thema “Piktogramme”. Im Straßenverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gebäuden entdecken die Mädchen und Jungen viele Symbole und Zeichen, die Hinweise, Verbote oder allgemeine Informationen vermitteln. Wofür stehen sie?

Zur Forscheridee (https://www.haus-der-kleinen-forscher.de/de/praxisanregungen/experimente-fuer-kinder/exp/piktogramme-wofuer-steht-das-bild)

5. Freie Bahn für alle: Barrieren überwinden

Nicht alle Menschen kommen im Straßenverkehr problemlos voran. Welche Barrieren entstehen, wenn sich Menschen nicht gut bewegen, sehen oder hören können? Und wie ließen sich Hindernisse beseitigen? Starten Sie einen Versuch!

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Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG beim Vierzylinder-Dieselmotor EA288: Oberlandesgericht Oldenburg mit weiterem verbraucherfreundlichem Urteil?

Mönchengladbach (ots)

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Hinweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Alles deutet dabei auf ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselgate 2.0 hin.

Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg (14 U 91/21 zu Az.: 1 O 1244/20 Landgericht Osnabrück) einen interessanten Hinweisbeschluss verfügt. Das Oberlandesgericht will damit vor allem klären, ob der Kläger in dem Dieselverfahren gegen die Volkswagen AG mit seinem erstinstanzlichen Vortrag, dass in seinem mit dem Motor EA288 ausgestatteten Fahrzeug eine der vom Motor EA189 bekannte Umschaltlogik (Akustikfunktion) entsprechend verbaut ist, im Recht ist. Die Umschaltlogik unterscheidet zwischen zwei Betriebsmodi der Emissionskontrollsysteme, von denen einer ausschließlich auf dem Prüfstand aktiv ist und nur deshalb die NOx-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, im Straßenverkehr dagegen nicht. Ebenfalls steht die Frage im Raum, ob mittels einer Fahrkurvenerkennung der Prüfstand erkannt werde und für die Dauer des NEFZ die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators (NSK-Speichers) nur reduziert erfolge.

“Der Senat des Oberlandesgerichts hält diese Schlussfolgerungen für naheliegend, zumal unstreitig bis zum Aufspielen des freiwilligen Software-Updates 23X4 eine Fahrkurvenerkennung vorhanden gewesen sei. Das ist eine sehr interessante Aussage in dem Hinweisbeschluss und weist darauf hin, dass es zu einem weiteren verbraucherfreundlichen Urteil im EA288-Komplex gegen die Volkswagen AG kommen könnte. Der Senat habe aufgrund des unstreitigen Vortrags des Klägers davon auszugehen, dass an dem streitgegenständlichen Motor ein Software-Update zur Senkung der NOx-Emissionen erforderlich gewesen sei”, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als “Dieselanwalt” der ersten Stunde.

Zugleich weist das Oberlandesgericht deutlich in seinem Beschluss darauf hin, dass die Volkswagen AG die Behauptungen des Klägers zum Vorhandensein der Abschalteinrichtungen (mit Ausnahme des Thermofensters) nicht ausreichend bestritten haben dürfte. Für Dr. Gerrit W. Hartung ist das auch ein wesentlicher Punkt: “Die Volkswagen AG fällt im Dieselabgasskandal immer wieder durch nicht tragfähige Verteidigungsstrategien auf. Aussagen wie ‘Auf Basis der bisherigen Messungen des KBA gibt es keine im Prüfstandsbetrieb optimierende Funktion, die erforderlich wäre, um die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einzuhalten’, dürften kein ausreichendes Bestreiten darstellen. Das ist eine Absage an die stets vorgebrachten VW-Argumente!”

Ebenso heißt es in dem Hinweisbeschluss: Bei der rechtlichen Beurteilung vertrete die Beklagte offenbar auch die nach Einschätzung des Senats unzutreffende Rechtsauffassung, dass eine Einwirkung auf das Emissionskontrollsystem nur dann eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 der VO (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates darstelle, wenn deshalb die Grenzwerte außerhalb des Prüfstands nicht eingehalten werde. “Diese Argumente reichen nicht aus, um das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung hinreichend zu bestreiten”, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Er sagt weiter: “Der neuerliche Hinweisbeschluss zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!” Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
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Weitere Auto News Themen:

KFZ Rockstars sammeln bereits über 50 Fahrzeuge für Flutopfer – erste zwei Autos schon übergeben

Bad Neuenahr-Ahrweiler (ots)

Die KFZ Rockstars, ein Bündnis von Autowerkstätten und Kfz-Betrieben aus ganz Deutschland unter der Leitung von Robert Merz, haben nach heutigem Stand schon über 50 Automobile gesammelt, die nun in den Werkstätten aufbereitet und dann den Flutopfern im Ahrtal überlassen werden. Gespendet wurden die Autos von Menschen in ganz Deutschland. Die ersten beiden Fahrzeuge wurden schon an ihre neuen Besitzer übergeben und sind für Aufräumarbeiten und Besorgungen des täglichen Bedarfs im Einsatz.

Organisator Robert Merz: “Mobilität ist eines der wichtigsten Bedürfnisse in einer solchen Situation – egal ob zur Deckung des täglichen Bedarfs oder um die Aufräumarbeiten überhaupt durchführen, Helfer transportieren zu können oder Nachbarn helfen zu können. Viele Versicherungen werden je nach abgeschlossenem Tarif entweder garnicht oder erst sehr spät für neue Autos sorgen. Die Gemeinschaft der Autowerkstätten in Deutschland möchte schnelle, unbürokratische Hilfe zur Verfügung stellen und den Menschen, die alles verloren haben, mindestens die Mobilität zurückgeben.”

Um dieses Ziel zu erreichen rufen die Werkstätten auch weiterhin dazu auf, Fahrzeuge bei teilnehmenden Werkstätten zu spenden. Die Autos werden dann von den Mitarbeitern ehrenamtlich wieder flott gemacht. Dabei unterstützen auch Zulieferer und Lieferanten. In den kommenden Wochen sollen die Autos schnellstmöglich ins Ahrtal gebracht werden, wo sie den Menschen geschenkt werden, die sie am dringendsten brauchen. Geschenkte Fahrzeuge können weiterverschenkt werden, sollten sie nicht mehr benötigt werden oder vorhandene Versicherungen greifen.

Bei der Flutkatastrophe Mitte Juli waren schätzungsweise 40.000 Fahrzeuge zerstört worden, außerdem ganze Häuser, Brücken und Straßen. Bis heute sind viele Ortschaften nur sehr schwer zu erreichen. Die Aktion der KFZ Rockstars ist einmalig, da die hier gespendeten Fahrzeuge den betroffenen tatsächlich übereignet werden.

“Uns ist klar, dass wir nicht alle Autos ersetzen können, aber die ersten Übergaben haben uns gezeigt, das es Menschen gibt, die nichts dringender brauchen als ein Fahrzeug – und hier möchten wir unsere Möglichkeiten voll ausschöpfen”, so Robert Merz abschließend.

Pressekontakt:

Ruben Schäfer
Tel: 01520 4907120
redaktion@dcfverlag.de

Robert Merz GmbH
Zimmermannstr. 7
12163 Berlin

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Die KFZ Rockstars, ein Bündnis von Autowerkstätten und Kfz-Betrieben aus ganz Deutschland unter der Leitung von Robert Merz, haben nach heutigem Stand schon über 50 Automobile gesammelt, die nun in den Werkstätten aufbereitet und dann den Flutopfern im Ahrtal überlassen werden. Gespendet wurden die Autos von Menschen in ganz Deutschland. Die ersten beiden Fahrzeuge wurden schon an ihre neuen Besitzer übergeben und sind für Aufräumarbeiten und Besorgungen des täglichen Bedarfs im Einsatz.

Organisator Robert Merz: “Mobilität ist eines der wichtigsten Bedürfnisse in einer solchen Situation – egal ob zur Deckung des täglichen Bedarfs oder um die Aufräumarbeiten überhaupt durchführen, Helfer transportieren zu können oder Nachbarn helfen zu können. Viele Versicherungen werden je nach abgeschlossenem Tarif entweder garnicht oder erst sehr spät für neue Autos sorgen. Die Gemeinschaft der Autowerkstätten in Deutschland möchte schnelle, unbürokratische Hilfe zur Verfügung stellen und den Menschen, die alles verloren haben, mindestens die Mobilität zurückgeben.”

Um dieses Ziel zu erreichen rufen die Werkstätten auch weiterhin dazu auf, Fahrzeuge bei teilnehmenden Werkstätten zu spenden. Die Autos werden dann von den Mitarbeitern ehrenamtlich wieder flott gemacht. Dabei unterstützen auch Zulieferer und Lieferanten. In den kommenden Wochen sollen die Autos schnellstmöglich ins Ahrtal gebracht werden, wo sie den Menschen geschenkt werden, die sie am dringendsten brauchen. Geschenkte Fahrzeuge können weiterverschenkt werden, sollten sie nicht mehr benötigt werden oder vorhandene Versicherungen greifen.

Bei der Flutkatastrophe Mitte Juli waren schätzungsweise 40.000 Fahrzeuge zerstört worden, außerdem ganze Häuser, Brücken und Straßen. Bis heute sind viele Ortschaften nur sehr schwer zu erreichen. Die Aktion der KFZ Rockstars ist einmalig, da die hier gespendeten Fahrzeuge den betroffenen tatsächlich übereignet werden.

“Uns ist klar, dass wir nicht alle Autos ersetzen können, aber die ersten Übergaben haben uns gezeigt, das es Menschen gibt, die nichts dringender brauchen als ein Fahrzeug – und hier möchten wir unsere Möglichkeiten voll ausschöpfen”, so Robert Merz abschließend.

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Bahnstreik: Wie man trotzdem sein Ziel erreicht ADAC Autovermietung rät zu frühzeitiger Buchung ADAC Mitglieder profitieren von Rabatten

München (ots)

Kaum wurden die Corona-Regeln gelockert und es ist wieder relativ unbeschwertes Reisen möglich, droht neues Ungemach. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat heute noch in der Sommerferien-Saison Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt. So droht bereits ab heute bundesweit Chaos auf den Straße, da ab 19 Uhr der Transportverkehr, ab 2 Uhr auch Personenverkehr und die Infrastruktur bestreikt werden. Die Arbeitskampfmaßnahmen sollen bis Freitag andauern.

Ein Bahnstreik wirkt sich erfahrungsgemäß besonders stark auf die Nachfrage von Mietwagen aus. Deshalb rechnet die ADAC Autovermietung während dieser Zeit mit einem deutlich höheren Interesse.

Da der Bahnstreik mit den Sommerferien zusammentrifft, rät Tobias Ruoff, Geschäftsführer der ADAC Autovermietung unbedingt dazu, möglichst früh einen Mietwagen zu sichern. “In diesem Jahr sind die Kontingente – besonders im Klein- und Mittelklassebereich – nicht unerschöpflich.” Zudem bestimme die Nachfrage auch den Preis, so Ruoff weiter. “Aktionspreise, die es mit Vorlauf manchmal noch gibt, sind bei kurzfristigen Reservierungen nicht mehr möglich. Die Rabatte, die ADAC Mitglieder bei einer Buchung über die ADAC Autovermietung erhalten, sind davon jedoch ausgenommen.”

Wer sich bei einer frühzeitigen Buchung Sorgen wegen einer Stornierung macht – falls sich die Situation kurzfristig ändert – kann beruhigt werden. Eine Stornierung oder Umbuchung ist bei der ADAC Autovermietung jederzeit vor Mietbeginn kostenfrei möglich.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Marion-Maxi Hartung
Telefon: 089 76 76 – 3867
marion-maxi.hartung@adac.de

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Ford bietet Werkstatt-Ersatzmobilität ab 10 Euro pro Tag

Köln (ots)

Bundesweite Ersatzfahrzeug-Aktion “Ford Mobil” richtet sich gleichermaßen an Privat- und Firmenkunden
Vorführwagen-Programm umfasst das Modellprogramm von Ford und ist in drei Fahrzeugklassen von zehn bis 20 Euro am Tag unterteilt

Ein aktuelles Werkstatt-Ersatzfahrzeug bereits ab zehn Euro am Tag: Der Kölner Automobilhersteller unterstützt Kunden, die ihr Ford-Fahrzeug (Pkw/Nutzfahrzeug) zur Wartung oder Reparatur bei einem teilnehmenden Ford-Servicebetrieb abgeben, mit einem besonderen Mobilitätsprogramm. Das Angebot umfasst Vorführwagen in drei verschiedenen Klassen und startet mit den Modellen Ford Fiesta, EcoSport und Puma. Ein Ford Focus oder Kuga steht für 15 Euro am Tag zur Verfügung, einen Mondeo, S-MAX oder Galaxy und vergleichbare Fahrzeuge können die Werkstattkunden ab 20 Euro pro Tag erhalten. Wird das eigene Auto im Rahmen der Garantie gewartet und/oder repariert, bietet Ford diese Ersatzmobilität sogar kostenfrei an. Das neue Programm namens “Ford Mobil” steht unter dem Motto “Damit Sie Ihr Ziel erreichen – Einfach Weiterfahren” und richtet sich gleichermaßen an Privat- und Gewerbekunden. Dank dieser Inititative bleiben die Ford Kunden mobil und können zudem die aktuellen Baureihen erfahren. Bundesweit beteiligen sich über 800 Ford-Servicepartner an dieser Aktion.

“Jedes Auto muss in bestimmten Intervallen in eine Werkstatt, damit seine sichere und zuverlässige Funktion dauerhaft gewährleistet ist. Für den Nutzer ist die Wartung oftmals mit Aufwand und mit Umständen verbunden, denn sie schränkt seine Flexibilität ein. Diese Werkstatt-Termine möchten wir gemeinsam mit den teilnehmenden Servicepartnern komfortabler und unkomplizierter gestalten und führen deshalb mit ‘Ford Mobil’ ein attraktives Ersatzfahrzeug-Programm ein”, erläutert Jörg Pilger, Direktor der Ford Service and Customer Division (FCSD) für Deutschland,Österreich und die Schweiz. “Damit bleiben unsere Kunden zum günstigen Preis mobil und können gleichzeitig eines der modernen neuen Modelle von Ford aus erster Hand kennenlernen – so geht der praktische Vorteil Hand in Hand mit einem positiven Fahrerlebnis.”

Ford-Werke GmbH

Die Ford-Werke GmbH ist ein deutscher Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter mit Sitz in Köln. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Köln, Saarlouis und Aachen mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit der Gründung im Jahr 1925 haben die Ford-Werke mehr als 47 Millionen Fahrzeuge produziert. Weitere Presse-Informationen finden Sie unter .

Pressekontakt:

Isfried Hennen
Ford-Werke GmbH
0221/90-17518
ihennen1@ford.com

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Dieselabgasskandal 2.0: Neuer OLG-Beschluss setzt Volkswagen AG weiter unter Druck!

Mönchengladbach (ots)

Wird es für die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 immer enger? Das Oberlandesgericht Naumburg scheint sich auf der Seite geschädigter Verbraucher zu sehen – und zwar auch bei einem VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 mit einem Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 produziert worden ist!

Bringt das Oberlandesgericht Naumburg nochmals neuen Schwung in den Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG? In einem Beschluss (16.07.2021, Az.: 8 U 1/21 zu Az.: 2 O 457/20 Landgericht Dessau-Roßlau) wird dargelegt, dass der erstinstanzliche Vortrag des geschädigten Verbrauchers substantiiert sei, während die Beklagte diese Argumente nicht erheblich bestritten habe.

Der Kläger hat vorgetragen, die Steuerungssoftware des streitgegenständlichen Vierzylinder-Motors EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befinde. Nur dann werde eine ausreichende Menge AdBlue für die Abgasreinigung eingespritzt, während die Zufuhr im realen Straßenbetrieb gedrosselt werde. Darüber hinaus hat der Kläger vorgetragen, die zur Erkennung des Precon und des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) implementierte Fahrkurve sei noch vorhanden. Dadurch sei das Fahrzeug in der Lage, den Prüfstand zu erkennen und durch Ansteuerung entsprechender SCR-Dosierstrategien Abgasnachbehandlungsevents zu platzieren und somit für eine kurzzeitige Optimierung der NOx-Emissionswerte auf dem Prüfstand zu sorgen.

“Diese und andere Argumente hat der Kläger überzeugend vorgetragen, sodass das Oberlandesgericht einen sehr wichtigen Beschluss gefasst hat. Demnach liegen auch bei dem VW-Motor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 SCR-Abschalteinrichtungen vor, denn es werden Standard-Emissionsstrategien verwendet, die beim Motorbetrieb zwischen einem genormten Prüfzyklus für die EU-Typengenehmigung und anderen Betriebsbedingungen unterscheiden können und die zu einer geringeren Emissionsminderungsleistung führen, wenn sie nicht unter der in der EU-Typgenehmigung vorgesehenen Bedingungen arbeiten”, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als “Dieselanwalt” der ersten Stunde und hat den Beschluss vor dem Oberlandesgericht Naumburg erwirkt.

Entscheidend sei laut Gericht allein, dass eine ersichtlich auf Verbesserung der Emissionsverminderung abzielende Kombination aus AdBlue-Einspritzung und zusätzlich beibehaltener erhöhter AGR-Rate nur auf dem Prüfstand erfolgt und auch nur dort zusätzlich eine erhöhte AdBlue-Einspritzung erfolgt, was alles überhaupt nur dann einen Sinn ergibt, wenn allein dadurch die Grenzwerte sicher eingehalten werden können. “Der Einwand der Beklagten, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand auch bei einer wie im Realbetrieb temperaturgesteuerten Verminderung der AGR eingehalten würden, ist nicht erheblich und auch nicht plausibel”, heißt es im Beschluss.

Das Besondere daran: Der Beschluss – und damit höchstwahrscheinlich auch das anschließende obergerichtliche Urteil – bezieht sich auf ein VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 produziert worden ist. Bislang war die Fahrkurvenerkennung nur unstreitig bis zur Kalenderwoche 22/2016 verwendet worden. Bei den vor der 22. Kalenderwoche 2016 produzierten Motoren des Typs EA288 war eine Fahrkurve zur Erkennung des Precon und des NEFZ verbaut. Erkannte die Motorsteuersoftware, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befand, wurde (bereits damals) im Gegensatz zum normalen Fahrbetrieb auch nach Erreichen der Betriebstemperatur des SCR-Katalysators von 200 Grad Celsius eine erhöhte AGR-Rate beibehalten.

“Dass das Oberlandesgericht jetzt auch bei den Modellen, die nach diesem Zeitpunkt produziert worden sind, die Fahrkurvenerkennung anerkennt, könnte ein Wendepunkt im Dieselgate 2.0 sein. Die Verteidigungsstrategie der Volkswagen AG, die auf den Zeitpunkt der Produktion abstellt, könnte damit hinfällig sein”, zeigt sich Verbraucheranwalt Dr. Gerrit W. Hartung von einer weiteren verbraucherfreundlichen Haltung der Gerichte überzeugt.

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Dr. Gerrit W. Hartung
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E-Mobilität: Fast jeder Vierte will zukünftig E-Auto fahren

Frankfurt am Main (ots)

Der Trend zur Elektromobilität setzt sich fort: Fast ein Viertel der Deutschen will schon bald auf ein Elektrofahrzeug umsteigen. Das zeigt das aktuelle Trendbarometer der Management- und Technologieberatung BearingPoint.

Die Elektromobilität ist weiter auf dem Vormarsch: Inzwischen gehen 22 Prozent der Deutschen davon aus, dass ihr nächstes Auto ein Elektrofahrzeug sein wird. Bei den unter 25-Jährigen sind es sogar 27 Prozent. Als Hauptgrund für die Kaufentscheidung nennen die Befragten ökologische Aspekte.

Diese Entwicklungen belegen die Zahlen aus dem neuen “Trendbarometer Elektromobilität” der Management- und Technologieberatung BearingPoint. Die anhaltende Kommunikation zum Thema E-Mobilität seitens Politik, Herstellern und Medien spiegelt sich in einem weiter steigenden Kaufinteresse der Bevölkerung wider.

Nicht nur Elektrokenner wollen umsteigen

Die BearingPoint-Umfrage macht deutlich, dass immer mehr Autofahrer auf ein Elektrofahrzeug umsteigen wollen – selbst dann, wenn sie bisher keines gefahren sind. Während lediglich 18 Prozent angeben, bereits mit einem E-Auto gefahren zu sein, wollen 22 Prozent zukünftig elektrisch unterwegs sein. In einer früheren BearingPoint-Befragung aus dem Februar 2021 lag dieser Anteil bei nur 18 Prozent.

Dr. Stefan Penthin, Globaler Leiter Automotive bei BearingPoint: “Die mediale Diskussion zum Thema Elektromobilität scheint Anreize für die Kaufentscheidung zu setzen. Mittlerweile können sich sogar die Menschen vorstellen, ein Elektrofahrzeug zu kaufen, die noch nie hinter dem Steuer eines E-Autos saßen. Diese potenziellen Käufer wurden also nicht durch das eigene Fahrerlebnis überzeugt, sondern durch externe Einflüsse. Die richtige Kommunikation scheint daher entscheidend zu sein, um die E-Mobilität weiter in die Breite zu tragen.”

Ökologischer Aspekt bleibt Hauptgrund für den Umstieg

Als Hauptgrund für die Entscheidung zum E-Auto-Kauf nennen 46 Prozent ökologische Aspekte. Ein weiterer Kaufanreiz sind finanzielle Vorteile. So geben 12 Prozent der Befragten an, sich steuerliche Ersparnisse von einem Elektrofahrzeug zu erhoffen. Weitere 12 Prozent nennen die geringen Unterhaltskosten als entscheidenden Punkt. Danach folgen Innovationsgeist (9 Prozent) und geringer Service-Aufwand (6 Prozent). Bei der Entscheidung zwischen den rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEV) und den Plugin-Hybriden (PHEV) liegen beide Varianten gleichauf. 41 Prozent der Befragten könnten sich vorstellen, ein BEV zu erwerben, 42 Prozent würden sich eher für ein Hybrid-Modell entscheiden.

Volkswagen-Konzern weiterhin beliebtester Anbieter für Elektrofahrzeuge

Volumenmarken aus dem Volkswagen-Konzern bleiben bei potenziellen Käufern von Elektrofahrzeugen besonders beliebt. 39 Prozent könnten sich vorstellen, ein Auto der Marken VW, Skoda und Seat zu kaufen. Den zweiten Platz bei den beliebtesten Anbietern teilen sich die beiden Premium-Hersteller BMW und Audi gemeinsam mit dem E-Mobility-Spezialisten Tesla: Jeweils 20 Prozent der Umfrage-Teilnehmer würden ein Modell dieser Marken in Betracht ziehen.

Hoher Kaufpreis und geringe Reichweite sind Gegenargumente

Danach gefragt, welche Aspekte gegen den Kauf eines Elektrofahrzeugs sprechen, geben nach wie vor 29 Prozent der Umfrage-Teilnehmer den hohen Anschaffungspreis an. 22 Prozent bemängeln die geringe Reichweite von E-Autos und 19 Prozent sehen die unzureichenden Lademöglichkeiten als Argument gegen den Kauf. Damit haben sich die Top-3-Argumente zwar nicht geändert, allerdings hat die Anzahl derer, die Reichweite und Lademöglichkeiten als Hürden betrachten, signifikant abgenommen.

Dr. Stefan Penthin: “Das Feedback der Umfrageteilnehmer macht deutlich, dass die Kunden eine positive Entwicklung bei technologischen Aspekten wie Reichweite und Ladeinfrastruktur sehen, nicht aber bei der Preisgestaltung der Fahrzeuge selbst. Das macht deutlich, dass die Masseneinführung von E-Autos wie so oft über den Preis läuft. Der Trend ist aber klar: Ohne E-Mobilität wird es in den kommenden Jahren nicht mehr gehen.”

Über die Umfrage

Die für das Trendbarometer verwendeten Daten beruhen auf einer von BearingPoint in Auftrag gegebenen Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der zwischen dem 13. und 15. Juli 2021 insgesamt 2038 Personen in Deutschland teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Über BearingPoint

BearingPoint ist eine unabhängige Management- und Technologieberatung mit europäischen Wurzeln und globaler Reichweite. Das Unternehmen agiert in drei Geschäftsbereichen: Der erste Bereich umfasst das klassische Beratungsgeschäft mit dem Dienstleistungsportfolio People & Strategy, Customer & Growth, Finance & Risk, Operations und Technology. Im Bereich Business Services bietet BearingPoint Kunden IP-basierte Managed Services über SaaS hinaus. Im dritten Bereich stellt BearingPoint Software-Lösungen für eine erfolgreiche digitale Transformation bereit und entwickelt gemeinsam mit Kunden und Partnern neue, innovative Geschäftsmodelle.

Zu BearingPoints Kunden gehören viele der weltweit führenden Unternehmen und Organisationen. Das globale Netzwerk von BearingPoint mit mehr als 10.000 Mitarbeitern unterstützt Kunden in über 75 Ländern und engagiert sich gemeinsam mit ihnen für einen messbaren und langfristigen Geschäftserfolg.

Weitere Informationen:

Homepage: www.bearingpoint.com

LinkedIn: www.linkedin.com/company/bearingpoint

Twitter: @BearingPoint_de

Pressekontakt:

Pressekontakt
Alexander Bock
Global Manager Communications
Telefon: +49 89 540338029
E-Mail: alexander.bock@bearingpoint.com

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Bahnstreik: Wie man trotzdem sein Ziel erreicht ADAC Autovermietung rät zu frühzeitiger Buchung ADAC Mitglieder profitieren von Rabatten

München (ots)

Kaum wurden die Corona-Regeln gelockert und es ist wieder relativ unbeschwertes Reisen möglich, droht neues Ungemach. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat heute noch in der Sommerferien-Saison Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt. So droht bereits ab heute bundesweit Chaos auf den Straße, da ab 19 Uhr der Transportverkehr, ab 2 Uhr auch Personenverkehr und die Infrastruktur bestreikt werden. Die Arbeitskampfmaßnahmen sollen bis Freitag andauern.

Ein Bahnstreik wirkt sich erfahrungsgemäß besonders stark auf die Nachfrage von Mietwagen aus. Deshalb rechnet die ADAC Autovermietung während dieser Zeit mit einem deutlich höheren Interesse.

Da der Bahnstreik mit den Sommerferien zusammentrifft, rät Tobias Ruoff, Geschäftsführer der ADAC Autovermietung unbedingt dazu, möglichst früh einen Mietwagen zu sichern. “In diesem Jahr sind die Kontingente – besonders im Klein- und Mittelklassebereich – nicht unerschöpflich.” Zudem bestimme die Nachfrage auch den Preis, so Ruoff weiter. “Aktionspreise, die es mit Vorlauf manchmal noch gibt, sind bei kurzfristigen Reservierungen nicht mehr möglich. Die Rabatte, die ADAC Mitglieder bei einer Buchung über die ADAC Autovermietung erhalten, sind davon jedoch ausgenommen.”

Wer sich bei einer frühzeitigen Buchung Sorgen wegen einer Stornierung macht – falls sich die Situation kurzfristig ändert – kann beruhigt werden. Eine Stornierung oder Umbuchung ist bei der ADAC Autovermietung jederzeit vor Mietbeginn kostenfrei möglich.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

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