„eCar-Service“: Kfz-Gewerbe ist für E-Mobilität gut aufgestellt

Bonn (ots)

Auf der Automechanika Digital Plus haben ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk die Initiative “eCar-Service” vorgestellt. Damit zeigt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe, dass die Kfz-Meisterbetriebe für Service- und Reparaturarbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen bereits jetzt bestens gerüstet sind. Mit “eCar-Service”, dem neuen Zusatzzeichen zum Kfz-Meisterschild, können Kfz-Betriebe nun auch ihren Kunden zeigen, dass sie über gut qualifiziertes Personal und die nötige Werkstattausrüstung für Arbeiten an E-Autos verfügen.

“Das Signal ist eindeutig: Wir können selbstverständlich auch E-Auto”, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. “Auch wenn erst vergleichsweise wenige Hybrid- und Elektrofahrzeuge zum Service oder zur Reparatur in die Betriebe kommen, sind wir als Kfz-Gewerbe gut vorbereitet. Die Werkstätten sind hier deutlich weiter als etwa der Ausbau der Ladeinfrastruktur.”

Um sich den neuen technischen Herausforderungen zu stellen, sind bereits heute mehr als 30.000 Mitarbeiter:innen der Kfz-Betriebe zum “Fachkundigen für Arbeiten an HV-Systemen in Kraftfahrzeugen” qualifiziert.

“Mit eCar-Service wollen wir den Autofahrer:innen zeigen, dass wir auch in Zukunft ihre verlässlichen und top qualifizierten Partner für Service und Reparatur am Fahrzeug bleiben, ganz gleich, mit welchem Antrieb”, so Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister. Kunden können sich ab Ende September auf der Webseite eCar-Service.de informieren und eine geeignete Werkstatt in ihrer Nähe finden.

Die zu erfüllenden Anforderungen der Betriebe haben der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) gemeinsam abgestimmt. Kfz- und Karosseriebaubetriebe können sich für “eCar-Service” qualifizieren, wenn sie unter anderem über mindestens eine “Fachkundige Person (FHV nach DGUV-Information 209-093) und die notwendige Werkstattausrüstung verfügen. Außerdem muss es einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 11 kW sowie eine geeignete Abstellfläche für beschädigte Hochvolt-Fahrzeuge geben.

Betriebe, die alle Anforderungen erfüllen, können ihren Kunden ihr Werkstattangebot mit “eCar-Service” präsentieren. In Kürze gibt es das Zusatzzeichen unter www.kfz-meister-shop.de sowie ein Online-Werkstattverzeichnis. Dort können sich Betriebe eintragen, so dass sie von Werkstatt-Kunden gefunden werden.

Pressekontakt:

Stefan Meyer,ZDK-PR-Referent
Tel.: 0228/ 91 27 273
E-Mail: smeyer@kfzgewerbe.de

Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), übermittelt durch news aktuell

OCC startet Produktoffensive bei Oldtimerversicherung Erweitertes Leistungsspektrum mit verbessertem Versicherungsschutz

Lübeck (ots)

Mit einer Produktoffensive und starken Leistungserweiterungen startet OCC Assekuradeur in den Herbst 2021. Als erster deutscher Spezialversicherer für Oldtimer, Youngtimer und Supersportwagen versichert OCC ab sofort auch Elektrofahrzeuge (reine Elektro-Pkw und Plug-In-Hybride). Außerdem wird die Sicherheitsbekleidung für das Fahren von Krafträdern (z.B. Lederkombis, Helm etc.) bis zu 1000 Euro schon in der Teil- und Vollkasko mitversichert.

Mit den Leistungserweiterungen setzt OCC als Markführer im Bereich der Oldtimer-Spezialversicherungen neue Maßstäbe. So gibt OCC künftig eine Wertgarantie selbst bei Wertverlust des versicherten Fahrzeugs. Das bedeutet, dass bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges anstatt des Wiederbeschaffungswertes der im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungswert als Höchstentschädigung erstattet wird, sofern der Wertnachweis OCC vorliegt und nicht älter als zwei Jahre alt ist.

Ebenfalls neu ist die Selbstbewertung von bis zu 100.000 Euro (vorher 80.000 Euro). Fahrzeuge bis zu diesem Wert können ab sofort noch einfacher und schneller eingedeckt werden.

Zudem haben Kunden ab sofort die Wahl, die Wartefrist nach einem Diebstahl auf bis zu neun Monate zu verlängern. Bisher musste er sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob er eine direkte, finanzielle Entschädigung sofort in Anspruch nimmt oder das Fahrzeug nach Fund wieder übergeben werden soll. Somit besteht nun länger die Möglichkeit, das Liebhaberfahrzeug wieder in Besitz zu nehmen, ohne dabei den Anspruch auf eine Leistung zu verlieren.

Ein neuer optionaler Produktbaustein ist Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung KH-Plus Deckung mit Auslandsschadenschutz und Mitversicherung von Eigenschäden. Bei diesem Tarif wird der Kunde bei einem Schadenereignis im Ausland so entschädigt, als wenn sich der Unfall in Deutschland ereignet hätte und der Unfallverursacher bei OCC versichert wäre. Außerdem werden mit dem neuen Tarif KH-Plus Schäden reguliert, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer an einem weiteren auf den Kunden zugelassenen Fahrzeug (oder auch weiteres Eigentum wie Gebäudeteile) verursacht hat.

OCC-Geschäftsführerin Désirée Mettraux: “Unser Ziel war es, auf die neuen, veränderten Bedürfnisse der Besitzer von klassischen Liebhaberfahrzeugen und der Oldtimer-Community einzugehen. Jetzt können wir einen Versicherungsschutz zu gleichbleibenden attraktiven Prämien anbieten, der einmalig auf dem deutschen Markt ist.”

Marcel Neumann, Chief Market Officer bei OCC: “Wichtig war uns, die Abgrenzung zu Mitbewerbern zu schärfen und mit unserer Expertise als Spezialisten seit 1984 ein Produkt zu entwickeln, das unsere Partner und Endkunden begeistert. Als Marktführer zeigen wir, was möglich ist.”

Alle OCC-Produktneuheiten und Leistungserweiterungen im Überblick:

Neu: Kostenlose Versicherung von Sicherheitsbekleidung für Krafträder bis zu 1.000 EUR in Teil-/Vollkasko, bei der Vollkasko Plus sogar über 1.000 Euro

Neu: Wertgarantie bei Wertverlust

Neu: Selbstbewertung bis 100.000 Euro (vorher 80.000 Euro) möglich

Neu: Versicherung von Elektro-Pkw. Das betrifft Premium Cars als auch klassische Pkw, die mit einem Elektroantrieb (reine Elektro-Motoren und Plug-In Hybride) umgerüstet worden sind.

Neu: KH-Plus Deckung mit Auslandsschadenschutz und Eigenschäden.

Über OCC

OCC Assekuradeur (1984 gegründet) ist Marktführer im Segment der Spezialversicherungen für Oldtimer, Youngtimer und hochwertige Sportwagen in der kompletten D-A-CH-Region. Das Unternehmen beschäftigt an seinen Standorten in Lübeck, Wien und Zürich über 100 Mitarbeiter. Mehr Informationen unter: www.occ.eu

Pressekontakt:

OCC Assekuradeur GmbH
Unternehmenskommunikation
Dorian Rätzke
Wielandstraße 14b-c
23558 Lübeck
Tel. 0451 871 84 224
E-Mail: presse@occ.eu

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„eCar-Service“: Kfz-Gewerbe ist für E-Mobilität gut aufgestellt

Bonn (ots)

Auf der Automechanika Digital Plus haben ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk die Initiative “eCar-Service” vorgestellt. Damit zeigt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe, dass die Kfz-Meisterbetriebe für Service- und Reparaturarbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen bereits jetzt bestens gerüstet sind. Mit “eCar-Service”, dem neuen Zusatzzeichen zum Kfz-Meisterschild, können Kfz-Betriebe nun auch ihren Kunden zeigen, dass sie über gut qualifiziertes Personal und die nötige Werkstattausrüstung für Arbeiten an E-Autos verfügen.

“Das Signal ist eindeutig: Wir können selbstverständlich auch E-Auto”, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. “Auch wenn erst vergleichsweise wenige Hybrid- und Elektrofahrzeuge zum Service oder zur Reparatur in die Betriebe kommen, sind wir als Kfz-Gewerbe gut vorbereitet. Die Werkstätten sind hier deutlich weiter als etwa der Ausbau der Ladeinfrastruktur.”

Um sich den neuen technischen Herausforderungen zu stellen, sind bereits heute mehr als 30.000 Mitarbeiter:innen der Kfz-Betriebe zum “Fachkundigen für Arbeiten an HV-Systemen in Kraftfahrzeugen” qualifiziert.

“Mit eCar-Service wollen wir den Autofahrer:innen zeigen, dass wir auch in Zukunft ihre verlässlichen und top qualifizierten Partner für Service und Reparatur am Fahrzeug bleiben, ganz gleich, mit welchem Antrieb”, so Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister. Kunden können sich ab Ende September auf der Webseite eCar-Service.de informieren und eine geeignete Werkstatt in ihrer Nähe finden.

Die zu erfüllenden Anforderungen der Betriebe haben der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) gemeinsam abgestimmt. Kfz- und Karosseriebaubetriebe können sich für “eCar-Service” qualifizieren, wenn sie unter anderem über mindestens eine “Fachkundige Person (FHV nach DGUV-Information 209-093) und die notwendige Werkstattausrüstung verfügen. Außerdem muss es einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 11 kW sowie eine geeignete Abstellfläche für beschädigte Hochvolt-Fahrzeuge geben.

Betriebe, die alle Anforderungen erfüllen, können ihren Kunden ihr Werkstattangebot mit “eCar-Service” präsentieren. In Kürze gibt es das Zusatzzeichen unter www.kfz-meister-shop.de sowie ein Online-Werkstattverzeichnis. Dort können sich Betriebe eintragen, so dass sie von Werkstatt-Kunden gefunden werden.

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Stefan Meyer,ZDK-PR-Referent
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Der neue Bußgeldkatalog wird wieder verschoben Das halten die verschiedenen Organisationen vom geplanten Bußgeldkatalog

Berlin (ots)

Nachdem die StVO-Novelle letztes Jahr aufgrund eines Formfehlers gescheitert war, sollte der Bundesrat am 17. September 2021 über die neue Version abstimmen. Trotz der Ankündigungen der Politik ist dies nicht der Fall. Der Grund dafür ist das Eingreifen des CDU/CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums. Dieses hatte wohl Sorge, dass das Vorantreiben des verschärften Bußgeldkataloges durch das Ministerium wahltaktisch ungünstig wahrgenommen wird. Daher muss nun der Verkehrsausschuss den Entwurf vorab verabschieden. Das wirkt befremdlich, da sich die Länder im Vorfeld einig waren und der Neufassung zustimmen wollten. Der Verkehrsausschuss wird den Beschluss daher vermutlich durchwinken. So kann der Bundesrat den neuen Bußgeldkatalog in der nächsten Sitzung nach der Wahl beschließen. Von Verbänden und Vereinen gab es vorab viele Stellungnahmen zum neuen Bußgeldkatalog. Wer dabei welche Positionen vertritt, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Stellungnahmen der Interessenverbände

Schon bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen scheiden sich die Geister in den unterschiedlichen Organisationen. Während der ADAC, der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sowie der Deutsche Städtetag die neuen Sanktionen bei Tempoüberschreitungen begrüßen, sind die Vertreter der Radfahrer und Umweltverbände, wie beispielsweise der ADFC oder der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), eher enttäuscht und fordern früher greifende Fahrverbote.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft sowie die Gewerkschaft der Polizei haben eine dritte Perspektive. Beide Gewerkschaften sind für frühere Fahrverbote, sehen aber einen generellen Änderungsbedarf des Bußgeldkataloges. Die Gewerkschaft der Polizei fordert sogar die Anpassung der Bußgelder an ein internationales Niveau.

“Grundsätzlich hat man das Gefühl, als handle es sich beim neuen Bußgeldkatalog um Flickschusterei”, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

Ein Beispiel dafür ist die vom Fachverband Fußverkehr Deutschland angebrachte Kritik, warum das Befahren oder Halten auf dem Geh- oder Radweg geringer sanktioniert wird, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen angebracht ist.

Darüber hinaus kritisieren sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft als auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, dass die Sanktionen für E-Scooter nicht verschärft werden. So zahlen Verkehrsteilnehmer künftig 55 statt 10 Euro, wenn sie vorschriftswidrig Gehwege, linksseitig Radwege, Verkehrsinseln oder Grünanlagen befahren. Für E-Scooter gilt dies jedoch nicht. Die Sanktionen für Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter gehören, sind separat im Bußgeldkatalog unter der Nr. 238 BKatV zu finden. Dort hat die Politik aber nichts geändert.

“Anhand der Kritik deutet sich an, dass der Bußgeldkatalog nicht vorausschauend angepasst wurde. Die Probleme, die E-Scooter in den Städten bereiten, wurden nicht angegangen. Anstatt die Bußgelder im Allgemeinen nur zu erhöhen, hätte man in Sachen E-Scooter doch ein Eingreifen erwartet”, so Ginhold dazu.

Positionen zu Park- und Halteverboten

Bei den Park- und Halteverboten sind sich die Interessenverbände ebenfalls nicht einig. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) begrüßen die neuen höheren Sanktionen, die beim Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe künftig fällig werden, uneingeschränkt.

Etwas differenzierter sehen dies die anderen Verbände. Während der ADAC kritisiert, dass die Regelungen überzogen sind und die Punkte nicht in die Systematik passen, gehen andere Verbände weiter in ihrer Kritik. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung fragt sich, wie künftig Versorgung und Lieferungen sichergestellt werden, und fordert Ausnahmeregelungen. So argumentieren auch der Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass gewerbliche Verkehrsteilnehmer häufig keine andere Möglichkeit hätten, und stellen die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen infrage. Der Bundesverband Spedition und Logistik bekräftigt ebenfalls das Fehlen von Alternativen in Städten. Er ist zudem der Meinung, dass eine Folgenabschätzung vorab geholfen hätte, dies zu erkennen, da auch der Online-Handel stetig wächst. Insgesamt sind sich alle einig: Der Konflikt wird auf dem Rücken der Handwerker und Lieferanten ausgetragen.

Ginhold dazu: “Die Kritik der Verbände ist in diesem Punkt nachvollziehbar. Lösungsansätze für den Lieferverkehr und Online-Handel wurden von der Politik vergessen. Ein ganzheitlicher Ansatz für den Verkehr fehlt. Es wird nur an einzelnen Stellschrauben gedreht. Wir brauchen aber zukunftsfähige Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer. Im Zuge der Diskussion um die Park- und Halteverstöße haben wir von Geblitzt.de beschlossen, künftig auch diese Verstöße zu bearbeiten. Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges können sich Verkehrsteilnehmer, denen vorgeworfen ein Bußgeld wegen Parken oder Halten auf einem Geh- oder Radweg droht, an uns wenden und den Vorwurf von unseren Partneranwälten prüfen lassen.”

Sicherheitsabstände

Viel zu gering seien die neuen Sanktionen bezüglich der Sicherheitsabstände, findet beispielsweise der ADFC. Die Deutsche Polizeigewerkschaft, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD), der Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) schließen sich dem an. Ein fester Mindestabstand sei nicht notwendig gewesen, meint hingegen der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).

Weiterhin wünschen sich sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft als auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bei sogenannten “Dooring-Verstößen”, also der Gefährdung von Radfahrern durch das Türaufreißen, ein höheres und angemessenes Bußgeld, um der Gefahr gerecht zu werden.

Verwarngelder

Grundsätzlich unterscheidet man im Verkehrsrecht zwischen Verwarngeld und Bußgeld. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die zuständige Behörde ein Verwarngeld von fünf bis 55 Euro ansetzen. Bei den Verwarngeldern kommt hinzu, dass die Fahrereigenschaft keine Rolle spielt. Ist die zu zahlende Summe höher, handelt es sich um ein Bußgeld und es entsteht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25 Euro plus Auslagen. Im neuen Bußgeldkatalog wird bereits ab einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h ein Bußgeld fällig und kein Verwarngeld mehr wie bisher.

Sowohl der Deutsche Städterat als auch der ADAC wollen, dass die Grenzen für Verwarngelder erhöht werden. Die Motive dafür fallen aber ganz unterschiedlich aus.

Laut dem Deutschen Städtetag werde die Zahl der Bußgelder steigen. Zudem erwartet er, dass die neuen niedrigen Sanktionen weiterhin wenig Anreiz bieten, sich an die Vorschriften zu halten. Im Fall der Halte- und Parkverstöße müsse zukünftig mit dem Vorwurf der Behinderung und Gefährdung auch der Fahrer ermittelt werden. Daher rechnet der Deutsche Städtetag mit einem erheblichen Mehraufwand in der Fallbearbeitung und einer Steigerung des Personalbedarfs.

“Der Bundesrat rechnet im Gegensatz zum Deutschen Städtetag nicht mit höheren Kosten durch den neuen Bußgeldkatalog. Offensichtlich ist aber, dass wenn es künftig zu weniger Verwarnungen undmehr Bußgeldverfahren kommt, so wie es der Deutsche Städtetag erwartet, der Aufwand steigt. Behördenmitarbeiter müssen in jedem Bußgeldverfahren die Fahrereigenschaft mithilfe von Meldestellen feststellen. Es müsste also definitiv Geld in die Hand genommen werden, um der Lage Herr zu werden. Wir können die Sorge des Deutschen Städtetags daher nachvollziehen. Wir sehen täglich, dass die Behörden und Gerichte schon jetzt bei den Bußgeldverfahren nicht hinterherkommen. Auch hier wurde nicht zu Ende gedacht”, so Jan Ginhold.

Der ADAC hat eine etwas andere Herangehensweise und kritisiert, dass Betroffene künftig in Bußgeldverfahren “gezwungen” werden, was seitens des ADAC nicht nachvollziehbar ist. Zudem hätten Betroffene Verwarnungsbescheide eher akzeptiert als Bußgeldbescheide. Folglich könne dies zu höheren Einspruchszahlen führen und die Gerichte stärker belasten.

“An der Forderung des ADAC wird sehr deutlich, wie jede Organisation ihre eigenen Interessen vertritt. Da der ADAC auch einer der größten Anbieter für Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Deutschland ist und bei Verwarngeldern keine Kosten einer juristischen Überprüfung übernimmt, möchte er natürlich, dass die Verwarngeldgrenze hochgesetzt wird, um möglichst wenig Verfahren finanzieren zu müssen”, erklärt Jan Ginhold. “So oder so können aber immer Fehler in Bußgeldverfahren passieren, Betroffene sollten daher ihre Bußgeldbescheide überprüfen lassen.”

Ob und wann der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, ist somit offen. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass der Bundestag bei der nächsten Sitzung am 8. Oktober über den Bußgeldkatalog abstimmt.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.

Quelle: Stellungnahmen der Verbände

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell

AutoNews Pressemitteilungen Verbreiten carpr.de

Fahrrad-Taxis in vier deutschen Städten FREE NOW bietet jetzt Rikschas in Hamburg, Berlin, München und Köln an

Hamburg (ots)

Die Mobilität der Zukunft gestaltet sich zunehmend nachhaltiger und flexibler. Grüne Verkehrsmittel sind auf der Überholspur, vor allem Menschen in Großstädten bevorzugen alternative und nachhaltige Optionen der Fortbewegung. FREE NOW, Europas größte Mobilitätsplattform, entwickelt sein Angebot dahingehend weiter und startet testweise einen neuen Service in vier deutschen Städten. Im Rahmen der European Mobility Week, einer Initiative der Europäischen Kommission, bietet FREE NOW in Hamburg, Berlin, München und Köln jetzt Fahrrad-Taxis, sogenannte Rikschas, an. Die Rikschas sind über eine Aktionsseite erreichbar, können dort dann bei den Fahrern telefonisch bestellt und im Anschluss bezahlt werden. Bei der Buchung kann der Kunde sowohl Dauer und Umfang der Fahrt individuell abstimmen als auch den Fahrpreis beim Fahrer direkt erfragen.

Rikschas als Ergänzung des bestehenden Portfolios

Mit dem Pilotprojekt, Fahrrad-Taxis zur European Mobility Week anzubieten, verfolgt FREE NOW seine Multimobilitäts-Strategie weiter. Neben eScootern, eMopeds, klassischen Taxis, Carsharing-Optionen und Mietwagen-Angeboten, können Kunden nun auch Rikschas testen. “Wir haben bewusst nach einer weiteren Mobilitätsoption gesucht, die unser Portfolio ergänzt, nachhaltig ist und unseren Fahrgästen ein ganz besonderes Erlebnis bietet. Wir freuen uns sehr, dass wir diesen Test im Rahmen der diesjährigen European Mobility Week mit unseren angeschlossenen Partnern umsetzen können”, sagt Alexander Mönch, Deutschland-Chef von FREE NOW. “Unsere Kunden wünschen sich vermehrt nachhaltige Angebote in unserem Mobilitätsportfolio. Das zeigt auch eine aktuelle Studie, die wir unter unseren Nutzern durchgeführt haben. Über 60 Prozent der Befragten haben angegeben, dass ihnen Nachhaltigkeit bei der Auswahl ihrer täglichen Mobilität sehr wichtig sei. Rikschas sind deshalb eine optimale Ergänzung. Wir können uns sehr gut vorstellen, diesen Service nach einer erfolgreichen Testphase auch dauerhaft anzubieten”, ergänzt Mönch.

FREE NOW setzt auch international klare Akzente in Sachen Nachhaltigkeit

Nicht nur in Deutschland erweitert FREE NOW seine Plattform, auch international erreicht der Mobilitätsanbieter weitere Meilensteine. Seit Januar 2021 ist die Zahl der voll-elektrischen Touren in Europa um 71 Prozent gestiegen, 20 Prozent mehr aktive Fahrer mit E-Fahrzeugen haben sich zudem an die Plattform angeschlossen. In den letzten zwei Jahren konnte FREE NOW außerdem mit TIER, Voi, emmy, Miles und SHARE NOW starke Partner auf der Plattform integrieren. Fahrgäste können damit auf ein umfassendes und vernetztes Mobilitätsportfolio in vielen europäischen Städten zurückgreifen. Insgesamt wurden rund 130.000 neue elektrische Mikromobilitäts- und Carsharing-Fahrzeuge in der App integriert, um das nachhaltige Angebot flächendeckend auszubauen und damit zur Mobilitätsplattform mit der größten Fahrzeugauswahl in Europa heranzuwachsen.

Mit dem neuen Rikscha-Angebot kommt nun ein weiterer Service hinzu – zunächst als Pilotprojekt in vier deutschen Städten gemeinsam mit den Kooperationspartnern Fahrradtaxi Pedaltours GmbH und RIKSCHA NOW. Die Fahrer sind vorwiegend im Innenstadtbereich unterwegs und können über FREE NOW kontaktiert und dann telefonisch gebucht werden .

Mehr Informationen unter www.free-now.com/de/rikschanow

Pressekontakt:

FREE NOW
Christoph Weferling
PR Manager Germany/Austria
Telefon: +49 (0) 171 68 33 421
E-Mail: christoph.weferling@free-now.com

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„eCar-Service“: Kfz-Gewerbe ist für E-Mobilität gut aufgestellt

Bonn (ots)

Auf der Automechanika Digital Plus haben ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk die Initiative “eCar-Service” vorgestellt. Damit zeigt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe, dass die Kfz-Meisterbetriebe für Service- und Reparaturarbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen bereits jetzt bestens gerüstet sind. Mit “eCar-Service”, dem neuen Zusatzzeichen zum Kfz-Meisterschild, können Kfz-Betriebe nun auch ihren Kunden zeigen, dass sie über gut qualifiziertes Personal und die nötige Werkstattausrüstung für Arbeiten an E-Autos verfügen.

“Das Signal ist eindeutig: Wir können selbstverständlich auch E-Auto”, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. “Auch wenn erst vergleichsweise wenige Hybrid- und Elektrofahrzeuge zum Service oder zur Reparatur in die Betriebe kommen, sind wir als Kfz-Gewerbe gut vorbereitet. Die Werkstätten sind hier deutlich weiter als etwa der Ausbau der Ladeinfrastruktur.”

Um sich den neuen technischen Herausforderungen zu stellen, sind bereits heute mehr als 30.000 Mitarbeiter:innen der Kfz-Betriebe zum “Fachkundigen für Arbeiten an HV-Systemen in Kraftfahrzeugen” qualifiziert.

“Mit eCar-Service wollen wir den Autofahrer:innen zeigen, dass wir auch in Zukunft ihre verlässlichen und top qualifizierten Partner für Service und Reparatur am Fahrzeug bleiben, ganz gleich, mit welchem Antrieb”, so Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister. Kunden können sich ab Ende September auf der Webseite eCar-Service.de informieren und eine geeignete Werkstatt in ihrer Nähe finden.

Die zu erfüllenden Anforderungen der Betriebe haben der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) gemeinsam abgestimmt. Kfz- und Karosseriebaubetriebe können sich für “eCar-Service” qualifizieren, wenn sie unter anderem über mindestens eine “Fachkundige Person (FHV nach DGUV-Information 209-093) und die notwendige Werkstattausrüstung verfügen. Außerdem muss es einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 11 kW sowie eine geeignete Abstellfläche für beschädigte Hochvolt-Fahrzeuge geben.

Betriebe, die alle Anforderungen erfüllen, können ihren Kunden ihr Werkstattangebot mit “eCar-Service” präsentieren. In Kürze gibt es das Zusatzzeichen unter www.kfz-meister-shop.de sowie ein Online-Werkstattverzeichnis. Dort können sich Betriebe eintragen, so dass sie von Werkstatt-Kunden gefunden werden.

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Stefan Meyer,ZDK-PR-Referent
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Der neue Ford Fiesta: Der moderne, bestens vernetzte und selbstbewusste Kleinwagen ist bereit für die Zukunft

Köln (ots)

Ford Fiesta-Facelift setzt auf starke Karosserie-Design-Akzente und vielseitige Ausstattungsvarianten bis hin zu drei exklusiven Vignale Top-Versionen
Fortschrittliche neue Technologien umfassen Matrix LED-Scheinwerfer mit blendfreiem Fernlicht, 12,3 Zoll große digitale Instrumententafel und Assistenz-Funktionen wie die Falschfahrer-Warnung
Elektrifizierter Ford Fiesta EcoBoost Hybrid mit 48-Volt-Technologie vereint Verbrauchseffizienz mit Fahrspaß – 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe bietet Komfort
Ebenfalls überarbeitet: der sportliche Ford Fiesta ST

Ein selbstbewusster Auftritt mit einem starken Design und neuen Fahrer-Assistenzsystemen sowie fortschrittlichen Mild-Hybrid-Antriebslösungen: Mit einem umfassenden Facelift macht Ford die aktuelle Generation seines Kleinwagen-Bestsellers Fiesta fit für den Start in die nächste Produktionsphase. Der in Köln-Niehl gebaute Drei- und Fünftürer vereint ab sofort ein kraftvolles Design-Update sowie Assistenz- und Konnektivitäts-Lösungen auf dem aktuellen Stand der Technik mit einer Vielfalt an Ausstattungslinien, die sich künftig mit eigenständigen Design-Elementen klarer voneinander unterscheiden werden.

Die Einstiegs-Versionen sind Trend (ab 14.600 Euro) und Cool & Connect (ab 16.550 Euro). Darüber angesiedelt sind die Ausstattungsversionen Titanium, Active und ST-Line – von diesen drei Ausstattungsversionen gibt es jeweils noch eine “X” und eine “Vignale”-Version.

Die Komfortablen: Titanium / Titanium X und Titanium Vignale kombinieren maximalen Komfort mit einem eleganten Auftritt.
Die Crossover: Active / Active X und Active Vignale fühlen sich Off Road genauso wohl wie auf der Straße
Die Sportlichen: ST-Line / ST-Line X und ST-Line Vignale sehen innen wie außen sportlich aus und fahren sich auch so.

Sein Debüt feiert auch der Ford Fiesta ST, der ebenfalls ein Facelift erhält und in der Ausstattungsversion “X” ausgeliefert wird (Preis ab 27.750 Euro)*. Der von Ford Performance entwickelte dreitürige Kompaktsportler setzt mit adaptiven LED-Matrix-Scheinwerfern, einem überarbeiteten Kühlergrill und anderen markanten Details ebenso Zeichen wie mit der außergewöhnlichen Farboption Mean Green Metallic. Die neuen Ford Performance-Sportsitze mit Ford Performance Polsterung Sensico in Leder-Optik/Stoff hat Ford selbst entwickelt. Das maximale Drehmoment des 1,5 Liter großen und 147 kW (200 PS) starken EcoBoost-Dreizylinders legt um zehn Prozent zu und erreicht nun 320 Newtonmeter (Nm).

Ford Fiesta-Baureihe erstmals serienmäßig mit LED-Scheinwerfern

Generell gilt: Dank hochmoderner Technologie-Lösungen zeigt sich der gründlich überarbeitete Ford Fiesta noch besser gerüstet für ein intelligentes, vernetztes Fahrerlebnis. Ein Beispiel: Erstmals kommen LED-Scheinwerfer (Abblendlicht, Fernlicht, Tagfahrlicht) in allen Modellvarianten serienmäßig zum Einsatz. Im Zusammenspiel mit den adaptiven LED-Matrix-Scheinwerfern (Option) ermöglichen sie blendfreies Fernlicht und passen den Lichtkegel adaptiv der Verkehrssituation an – dies führt zu einer noch besseren Ausleuchtung der Straße. Ein weiteres Novum ist die 12,3 Zoll große digitale Instrumententafel, mit dem die Bedienung ein höheres Level erreicht. Der Lokale Gefahrenwarner (Local Hazard Information) und die Falschfahrer-Warnfunktion (Wrong-Way Alert) gehören zu den zahlreichen hoch entwickelten Assistenzsystemen, die jetzt ebenfalls zum ersten Mal in die Ford Fiesta-Baureihe einziehen.

Die elektrifizierten Mild-Hybrid-Motorisierungen des Ford Fiesta vereinen geringeren Verbrauch und reduzierte Abgasemissionen mit einem Plus an Fahrspaß. Ihre 48-Volt-Technologie verbessert die Kraftstoff-Effizienz ebenso wie das Ansprechverhalten auf Gaspedalbefehle. Dabei arbeitet sie Hand in Hand mit dem hochmodernen Ford Powershift-7-Gang-Doppelkupplungs-Automatikgetriebe, das ebenso schnelle wie ruckfreie Schaltmanöver ermöglicht und auf diese Weise den Fahrkomfort steigert.

Modernes Design mit individuelleren Akzenten

Wie das kompakte Crossover-Modell Ford Puma basiert auch der überarbeitete Ford Fiesta auf der bewährten B-Car-Architektur von Ford. Sie liefert die Grundlage für alltagstauglichen Versionen mit drei- und fünftüriger Karosserie (Ford Fiesta ST: ausschließlich 3-Türer), aus der die Kunden jene Variante auswählen können, die am besten zu ihren Lebensstilen passt.

Prägendes Element des aufgewerteten Karosserie-Designs ist die neu gestaltete Motorhaube. Sie baut fortan etwas höher und schafft dadurch Platz für einen größeren Kühlergrill. Er nimmt das Markenlogo von Ford auf, das auf diese Weise eine bessere Präsenz erhält, sorgt aber auch für eine stärkere Differenzierung der einzelnen Modell-Versionen. So hat der obere Kühlergrill der Ausstattungslinie Trend zum Beispiel horizontale Streben und eine Einfassung aus Chrom-Dekor sowie markante seitliche Lüftungsschlitze. Für den Ford Fiesta Titanium werden auch die Querstreben verchromt. Sie greifen damit den gleichen Stil auf, der auch die Fensterrahmen auszeichnet. Die ST-Line wiederum rückt ihren sportlichen Charakter durch einen tiefer nach unten gezogenen Kühlergrill mit hochglänzend schwarzem Wabeneinsatz in den Vordergrund. Ihren ambitionierten Auftritt unterstreicht sie zusätzlich durch seitliche Luftschlitze in Wagenfarbe und einen größer dimensionierten unteren Kühlergrill. Dem steht die Crossover-Variante Active gegenüber. Sie verleiht ihrem robusteren Charakter innerhalb der Ford Fiesta-Familie durch ein Fahrwerk mit erhöhter Bodenfreiheit, vertikale Kühlergrill-Zierleisten in hochglänzendem Schwarz und kraftvoller ausgebildeten Lufteinlässe an der Seite Ausdruck.

Auch die serienmäßigen LED-Scheinwerfer leisten mit ihrer schlanken, horizontal gestreckten Form einen wichtigen Beitrag zum selbstbewussten Auftritt des überarbeiteten Ford Fiesta. Die Rückleuchten erhalten neue Einfassungen in Schwarz.

Neu gestaltete Leichtmetallräder unterstreichen das starke Design des neuen Ford Fiesta, für den auch zwei neue Karosseriefarben zur Verfügung stehen: Boundless Blue Metallic und Beautiful Berry Red Metallic.

Antriebs-Technologien für heute und morgen

Noch sparsamer und kostengünstiger, noch laufruhiger und reaktionsschneller: Der neue Ford Fiesta setzt auf hochmoderne EcoBoost-Turbobenziner und 48 Volt-mild Hybrid-Technologie. Diese basiert auf einem riemengetriebenen Starter-Generator BISG (Belt-driven integrated Starter/Generator), der an die Stelle der konventionellen Lichtmaschine tritt. In Bremsphasen oder beim Dahingleiten des Autos verwandelt er kinetische Energie in elektrischen Strom und speist damit eine luftgekühlte Lithium-Ionen-Batterie mit einer Spannung von 48 Volt. Sie treibt die elektrischen Nebenaggregate an, kann die Energie aber auch an den BISG zurückspielen, der dann den Benzinmotor mit zusätzlichem Antriebsmoment zum Beispiel beim Beschleunigen oder Anfahren unterstützt.

Dank der BISG-Technologie kann auch das serienmäßige Start-Stopp-System noch effizienter eingreifen und den Verbrauch senken: Es schaltet den Motor bereits während des Anhalteprozesses bei Geschwindigkeiten unter 25 km/h aus, selbst wenn noch ein Gang eingelegt ist. Die Reaktivierung findet innerhalb von 350 Millisekunden statt. Der Effekt ist eine höhere Kraftstoffeffizienz.

Ford bietet den neuen Fiesta in folgenden Motorisierungen* an:

1,1 Liter mit 55 kW/75 PS (5-Gang-Schaltgetriebe)
1,0 Liter EcoBoost mit 74 kW/100 PS (6-Gang-Schaltgetriebe)
1,0 Liter EcoBoost mild Hybrid (48 Volt-Technologie) mit 92 kW/125 PS (wahlweise mit 6-Gang-Schaltgetriebe oder mit 7-Gang PowerShift-Automatikgetriebe)
1,0 Liter EcoBoost mild Hybrid (48 Volt-Technologie) mit 114 kW/155 PS (6-Gang-Schaltgetriebe).

Die 92 kW/125 PS mild Hybrid-Version steht auch mit einem 7-Gang-Ford Powershift-Getriebe zur Wahl. Die automatisierte Doppelkupplungsschaltung ermöglicht eine nahtlose Beschleunigung mit besonders sanften Gangwechseln, die praktisch ohne Zugkraftunterbrechung vonstattengehen, und hält die Motordrehzahl stets in einem besonders effizienten Bereich. Benötigt der Fahrer spontan die volle Leistung zum Beispiel für ein Überholmanöver, kann das Doppelkupplungsgetriebe per Kickdown auch drei Gänge auf einmal herunterschalten.

Auch der überarbeitete Ford Fiesta unterstützt ein engagiertes Fahrerlebnis, das sich mittels der Fahrmodus-Regelung und den Programmen “Eco”, “Normal” und “Sport” individuell anpassen lässt. Beim Ford Fiesta Active, der ein Fahrwerk mit erhöhter Bodenfreiheit hat, kommen zusätzlich die Modi “Trail” und “Rutschig” hinzu. Das System passt dabei das Ansprechverhalten des Gaspedals ebenso an wie die Sensibilität des elektronischen Sicherheits- und Stabilitätsprogramms ESP und der Traktionskontrolle sowie die Schaltpunkte der Powershift-Automatikgetriebe, sofern verbaut.

Moderne Technologien für noch mehr Konnektivität, Komfort und Sicherheit

Die zahlreichen neuen Fahrer-Assistenztechnologien steigern den Komfort und die Konnektivitätsangebote für den Fahrer und seine Passagiere, die sich unter allen Bedingungen sicher an Bord fühlen können – vom entspannten Cruisen durch die Innenstadt bis zur ambitionierten Autobahnfahrt.

Dies beginnt bereits mit den neuen Frontscheinwerfern mit serienmäßiger LED-Technik für Tagfahr-, Abblend- und Fernlicht. Die in höheren Ausstattungsversionen auf Wunsch verfügbaren adaptiven LED-Matrix-Scheinwerfer passen ihren Lichtkegel zudem automatisch der Straßensituation und der Umgebung an. Einen zusätzlichen Mehrwert bieten im Zusammenhang mit dem statischen LED-Abbiegelicht die intelligenten Funktionen Rangierlicht und Schlechtwetterlicht: Erkennen die Fahrzeugsensoren zum Beispiel Ein- und Ausparkmanöver bei niedrigen Geschwindigkeiten, justieren sie den Lichtkegel so, dass der Fahrer noch bessere Rundumsicht genießt. Das gleiche gilt, wenn die Scheibenwischer in Aktion treten.

Das blendfreie Fernlicht erkennt über die Frontkamera entgegenkommende Verkehrsteilnehmer und spart bestimmte Bereiche des Lichtkegels aus, um sie in ihrer Sicht nicht zu behindern. Vorteil dieser Technologie: Das Fernlicht ohne Blendgefahr kann häufiger genutzt werden und die Fahrer genießen länger eine maximale Ausleuchtung der Straße vor ihnen.

12,3 Zoll große digitale Instrumententafel

Als ebenso praktisch erweist sich die 12,3 Zoll große digitale Instrumententafel: Sie lässt sich konfigurieren, sodass jeder Fahrer die angezeigten Informationen und Navigationshinweise nach seinem individuellen Geschmack priorisieren kann. Die digitale Instrumententafel fasst verschiedene Funktionen in thematisch sinnvollen Anzeigen zusammen, die jeweils zum gewählten Fahrmodus passen. Ein separater Bereich zeigt besonders wichtige Informationen etwa zu den Fahrer-Assistenzsystemen an.

Fahrer-Assistenzsysteme

Zu den neuen Assistenz-Technologien, die für noch mehr Sicherheit und Komfort sorgen, gehört auch die Falschfahrer-Warnfunktion (Wrong-Way Alert). Sie gleicht die Bilder der Frontscheibenkamera mit Daten des Navigationssystems ab und erkennt auf diese Weise, ob der Fahrer in falscher Richtung zum Beispiel auf eine Autobahn auffahren will. In diesem Fall warnt das System über Licht- und Tonsignale vor der drohenden Gefahr.

Der Sicherheit dienen intelligente Systeme wie die intelligente, adaptive Geschwindigkeitsregelanlage mit Verkehrsschilderkennung. Dieses Feature hält das Fahrzeug bei nahezu jedem Tempo in einem angenehmen und sicheren Abstand zum vorausfahrenden Auto. Die Versionen mit Doppelkupplungsgetriebe verfügen zusätzlich über eine Stop & Go-Funktion. Das heißt: Diese Fahrzeuge können bei Staus autonom bis zum Stillstand abbremsen und auch wieder anfahren.

Als willkommene Unterstützung im Innenstadtverkehr erkennt der aktive Park-Assistent mit Ein- und Ausparkfunktion passende freie Parkplätze und übernimmt beim Parkmanöver selbst die Lenkung, während der Fahrer weiterhin Gas, Bremse und Schaltung bedient. Das System funktioniert sowohl in längs zur Straße als auch in nebeneinander gelegenen Parklücken.

Auf aktuellem Stand präsentiert sich der neue Ford Fiesta auch in puncto Konnektivität. Über das bordeigene FordPass Connect-Modem2 lassen sich zahlreiche Funktionen ohne Weiteres via FordPass App2 per Smartphone bedienen. So kann man aus der Ferne das Fahrzeug ver- und entriegeln sowie lokalisieren oder den aktuellen Status von Tankinhalt, Reifendruck, Füllstand und Alter des Motoröls checken. Modelle mit 7-Gang-Automatik können sogar aus der Ferne gestartet werden.

Die Live Traffic-Updates3 halten das optionale Navigationssystem jederzeit auf aktuellem Stand und stellen Informationen für die Lokale Gefahrenwarnung bereit. Sie weist den Fahrer auf potenzielle Gefahrenstellen entlang der Route hin – besonders hilfreich, wenn diese hinter Kurven liegen oder von anderen Fahrzeugen verdeckt werden.

Über das Kommunikations- und Entertainmentsystem Ford SYNC 3 bedient der Fahrer die Audio- und Navigationsfunktionen und steuert verbundene Smartphones über einfache Sprachbefehle. Die Mobiltelefone lassen sich per Apple CarPlay und Android Auto(TM) einbinden. Das 8 Zoll große zentrale Bediendisplay (Bildschirm-Diagonale: 20,3 Zentimeter) reagiert auf Berührung.

Weitere Premium-Komfort-Optionen des neuen Ford Fiesta umfassen zum Beispiel die induktive Ladestation für entsprechend ausgestattete Smartphones. Das optionale B&O Sound System mit zehn Lautsprechern, integriertem Subwoofer und 575 Watt starkem Verstärker inklusive digitaler Signalverarbeitung liefert auf Wunsch echten Surround-Sound.

Grün und frech: Der neue Fiesta ST X

Zeitgleich mit den “konventionellen” Ford Fiesta-Versionen wurde auch die von Ford Performance entwickelte Hochleistungsversion ST überarbeitet. Sie wird ausschließlich als 3-Türer in der Ausstattungsversion “X” ausgeliefert und geht mit einer aggressiveren Frontansicht an den Start: Der obere und untere Kühlergrill erhalten Wabeneinsätze. Dabei wird der obere und die großen seitlichen Luftauslässe farblich abgesetzt, während Ford die aerodynamisch optimierte Frontlippe und die Seitenschweller-Verkleidungen ebenso in Wagenfarbe lackiert wie den hinteren Dachspoiler und den Heck-Diffusor. Der Ford Fiesta ST X rollt ab Werk auf 18-Zoll-Rädern. Highlight der attraktiven ST X-Karosserie-Lackierungen ist das freche Mean Green Metallic.

Neue Ford Performance-Sportsitze bieten Fahrer und Beifahrer auch bei engagierter Fortbewegung optimalen Halt, während sie im normalen Alltagsverkehr durch ihren Komfort gefallen. Dank integrierter Kopfstütze und 6-facher Verstellmöglichkeit ermöglichen sie unterschiedlichsten Staturen eine ideale Sitzposition. Auffällige rote Kontrastnähte und eine Premium-Polsterung setzen sportliche Akzente.

Noch deutlicher spiegelt sich der Performance-Anspruch des Ford Fiesta ST X in diesen Zahlen wider: Beschleunigung von null auf 100 km/h in 6,5 Sekunden, Höchstgeschwindigkeit 230 km/h. Die Power für diese Fahrleistungen liefert ein EcoBoost-Turbobenziner, der aus 1,5 Liter Hubraum eine Leistung von 147 kW (200 PS)* bei 6.000/min generiert. Das Drehmoment erreicht zwischen 1.600 bis 4.000 Touren seinen Maximalwert von 320 Nm. Damit übertrifft es den derzeit noch aktuellen Vorgänger um 30 Nm. Patentierte, kaltgeformte Force Vectoring-Federn mit Zweirohrdämpfern von Tenneco an der Vorderachse verleihen dem ST ein knackiges, präzises Einlenkverhalten und reduzieren die Karosseriebewegungen. Das mechanische Sperrdifferenzial von Quaife für die angetriebene Vorderachse ist optional und trägt zusätzlich zu Traktion und agilen Kurveneigenschaften bei.

Wer das dynamische Potenzial des Ford Fiesta ST X auf Rundstrecken ausloten möchte, kann hierzu auf das Fahrmodus-Programm “Rennstrecke” zurückgreifen. Dabei ermöglicht das ESP einen größeren Gestaltungsspielraum und lässt sogar Driftwinkel zu.

Weitere aktuelle Informationen sowie Pressebilder und Video-Footage zum neuen Ford Fiesta finden Sie unter folgendem Link: https://fiesta.fordpresskits.com

*WLTP-Kraftstoffverbrauch des neuen Ford Fiesta 1,1 Liter (55 kW/75 PS) in l/100 km (kombiniert)1: 5,7 – 5,3; CO2-Emissionen (kombiniert): 129 – 120 g/km.

* WLTP-Kraftstoffverbrauch des neuen Ford Fiesta 1,0 Liter EcoBoost (74 kW/100 PS) in l/100 km (kombiniert)1: 6,4 – 5,3; CO2-Emissionen (kombiniert): 144 – 119 g/km.

* WLTP-Kraftstoffverbrauch des neuen Ford Fiesta 1,0 Liter EcoBoost mild Hybrid (92 kW/125 PS) in l/100 km (kombiniert)1: 6,1 – 5,0; CO2-Emissionen (kombiniert): 138 – 113 g/km.

* WLTP-Kraftstoffverbrauch des neuen Ford Fiesta 1,0 Liter EcoBoost mild Hybrid (114 kW/155 PS) in l/100 km (kombiniert)1: 5,9 – 5,0; CO2-Emissionen (kombiniert): 133 – 112 g/km.

* WLTP-Kraftstoffverbrauch des neuen Ford Fiesta ST (143 kW/200 PS) in l/100 km (kombiniert)1: 6,8 – 6,7; CO2-Emissionen (kombiniert): 153 – 151 g/km.

1) Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken zurückgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1.September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.

2) FordPass Connect ist eine aufpreispflichtige Sonderausstattung. Das On Board-Modem geht jeweils zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung online. Der Kunde entscheidet, ob er Daten teilen möchte oder nicht.

3) Live Traffic ist eine Ergänzung von Ford SYNC 3 und für die ersten beiden Jahre nach Fahrzeugauslieferung kostenfrei. Danach fällt eine Lizenzgebühr an.

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Ford-Werke GmbH

Die Ford-Werke GmbH ist ein deutscher Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter mit Sitz in Köln. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Köln, Saarlouis und Aachen mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit der Gründung im Jahr 1925 haben die Ford-Werke mehr als 47 Millionen Fahrzeuge produziert. Weitere Presse-Informationen finden Sie unter .

Pressekontakt:

Isfried Hennen
Ford-Werke GmbH
0221/90-17518
ihennen1@ford.com

Original-Content von: Ford-Werke GmbH, übermittelt durch news aktuell

Der neue Bußgeldkatalog wird wieder verschoben Das halten die verschiedenen Organisationen vom geplanten Bußgeldkatalog

Berlin (ots)

Nachdem die StVO-Novelle letztes Jahr aufgrund eines Formfehlers gescheitert war, sollte der Bundesrat am 17. September 2021 über die neue Version abstimmen. Trotz der Ankündigungen der Politik ist dies nicht der Fall. Der Grund dafür ist das Eingreifen des CDU/CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums. Dieses hatte wohl Sorge, dass das Vorantreiben des verschärften Bußgeldkataloges durch das Ministerium wahltaktisch ungünstig wahrgenommen wird. Daher muss nun der Verkehrsausschuss den Entwurf vorab verabschieden. Das wirkt befremdlich, da sich die Länder im Vorfeld einig waren und der Neufassung zustimmen wollten. Der Verkehrsausschuss wird den Beschluss daher vermutlich durchwinken. So kann der Bundesrat den neuen Bußgeldkatalog in der nächsten Sitzung nach der Wahl beschließen. Von Verbänden und Vereinen gab es vorab viele Stellungnahmen zum neuen Bußgeldkatalog. Wer dabei welche Positionen vertritt, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Stellungnahmen der Interessenverbände

Schon bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen scheiden sich die Geister in den unterschiedlichen Organisationen. Während der ADAC, der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sowie der Deutsche Städtetag die neuen Sanktionen bei Tempoüberschreitungen begrüßen, sind die Vertreter der Radfahrer und Umweltverbände, wie beispielsweise der ADFC oder der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), eher enttäuscht und fordern früher greifende Fahrverbote.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft sowie die Gewerkschaft der Polizei haben eine dritte Perspektive. Beide Gewerkschaften sind für frühere Fahrverbote, sehen aber einen generellen Änderungsbedarf des Bußgeldkataloges. Die Gewerkschaft der Polizei fordert sogar die Anpassung der Bußgelder an ein internationales Niveau.

“Grundsätzlich hat man das Gefühl, als handle es sich beim neuen Bußgeldkatalog um Flickschusterei”, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

Ein Beispiel dafür ist die vom Fachverband Fußverkehr Deutschland angebrachte Kritik, warum das Befahren oder Halten auf dem Geh- oder Radweg geringer sanktioniert wird, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen angebracht ist.

Darüber hinaus kritisieren sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft als auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, dass die Sanktionen für E-Scooter nicht verschärft werden. So zahlen Verkehrsteilnehmer künftig 55 statt 10 Euro, wenn sie vorschriftswidrig Gehwege, linksseitig Radwege, Verkehrsinseln oder Grünanlagen befahren. Für E-Scooter gilt dies jedoch nicht. Die Sanktionen für Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter gehören, sind separat im Bußgeldkatalog unter der Nr. 238 BKatV zu finden. Dort hat die Politik aber nichts geändert.

“Anhand der Kritik deutet sich an, dass der Bußgeldkatalog nicht vorausschauend angepasst wurde. Die Probleme, die E-Scooter in den Städten bereiten, wurden nicht angegangen. Anstatt die Bußgelder im Allgemeinen nur zu erhöhen, hätte man in Sachen E-Scooter doch ein Eingreifen erwartet”, so Ginhold dazu.

Positionen zu Park- und Halteverboten

Bei den Park- und Halteverboten sind sich die Interessenverbände ebenfalls nicht einig. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) begrüßen die neuen höheren Sanktionen, die beim Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe künftig fällig werden, uneingeschränkt.

Etwas differenzierter sehen dies die anderen Verbände. Während der ADAC kritisiert, dass die Regelungen überzogen sind und die Punkte nicht in die Systematik passen, gehen andere Verbände weiter in ihrer Kritik. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung fragt sich, wie künftig Versorgung und Lieferungen sichergestellt werden, und fordert Ausnahmeregelungen. So argumentieren auch der Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass gewerbliche Verkehrsteilnehmer häufig keine andere Möglichkeit hätten, und stellen die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen infrage. Der Bundesverband Spedition und Logistik bekräftigt ebenfalls das Fehlen von Alternativen in Städten. Er ist zudem der Meinung, dass eine Folgenabschätzung vorab geholfen hätte, dies zu erkennen, da auch der Online-Handel stetig wächst. Insgesamt sind sich alle einig: Der Konflikt wird auf dem Rücken der Handwerker und Lieferanten ausgetragen.

Ginhold dazu: “Die Kritik der Verbände ist in diesem Punkt nachvollziehbar. Lösungsansätze für den Lieferverkehr und Online-Handel wurden von der Politik vergessen. Ein ganzheitlicher Ansatz für den Verkehr fehlt. Es wird nur an einzelnen Stellschrauben gedreht. Wir brauchen aber zukunftsfähige Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer. Im Zuge der Diskussion um die Park- und Halteverstöße haben wir von Geblitzt.de beschlossen, künftig auch diese Verstöße zu bearbeiten. Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges können sich Verkehrsteilnehmer, denen vorgeworfen ein Bußgeld wegen Parken oder Halten auf einem Geh- oder Radweg droht, an uns wenden und den Vorwurf von unseren Partneranwälten prüfen lassen.”

Sicherheitsabstände

Viel zu gering seien die neuen Sanktionen bezüglich der Sicherheitsabstände, findet beispielsweise der ADFC. Die Deutsche Polizeigewerkschaft, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD), der Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) schließen sich dem an. Ein fester Mindestabstand sei nicht notwendig gewesen, meint hingegen der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).

Weiterhin wünschen sich sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft als auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bei sogenannten “Dooring-Verstößen”, also der Gefährdung von Radfahrern durch das Türaufreißen, ein höheres und angemessenes Bußgeld, um der Gefahr gerecht zu werden.

Verwarngelder

Grundsätzlich unterscheidet man im Verkehrsrecht zwischen Verwarngeld und Bußgeld. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die zuständige Behörde ein Verwarngeld von fünf bis 55 Euro ansetzen. Bei den Verwarngeldern kommt hinzu, dass die Fahrereigenschaft keine Rolle spielt. Ist die zu zahlende Summe höher, handelt es sich um ein Bußgeld und es entsteht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25 Euro plus Auslagen. Im neuen Bußgeldkatalog wird bereits ab einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h ein Bußgeld fällig und kein Verwarngeld mehr wie bisher.

Sowohl der Deutsche Städterat als auch der ADAC wollen, dass die Grenzen für Verwarngelder erhöht werden. Die Motive dafür fallen aber ganz unterschiedlich aus.

Laut dem Deutschen Städtetag werde die Zahl der Bußgelder steigen. Zudem erwartet er, dass die neuen niedrigen Sanktionen weiterhin wenig Anreiz bieten, sich an die Vorschriften zu halten. Im Fall der Halte- und Parkverstöße müsse zukünftig mit dem Vorwurf der Behinderung und Gefährdung auch der Fahrer ermittelt werden. Daher rechnet der Deutsche Städtetag mit einem erheblichen Mehraufwand in der Fallbearbeitung und einer Steigerung des Personalbedarfs.

“Der Bundesrat rechnet im Gegensatz zum Deutschen Städtetag nicht mit höheren Kosten durch den neuen Bußgeldkatalog. Offensichtlich ist aber, dass wenn es künftig zu weniger Verwarnungen undmehr Bußgeldverfahren kommt, so wie es der Deutsche Städtetag erwartet, der Aufwand steigt. Behördenmitarbeiter müssen in jedem Bußgeldverfahren die Fahrereigenschaft mithilfe von Meldestellen feststellen. Es müsste also definitiv Geld in die Hand genommen werden, um der Lage Herr zu werden. Wir können die Sorge des Deutschen Städtetags daher nachvollziehen. Wir sehen täglich, dass die Behörden und Gerichte schon jetzt bei den Bußgeldverfahren nicht hinterherkommen. Auch hier wurde nicht zu Ende gedacht”, so Jan Ginhold.

Der ADAC hat eine etwas andere Herangehensweise und kritisiert, dass Betroffene künftig in Bußgeldverfahren “gezwungen” werden, was seitens des ADAC nicht nachvollziehbar ist. Zudem hätten Betroffene Verwarnungsbescheide eher akzeptiert als Bußgeldbescheide. Folglich könne dies zu höheren Einspruchszahlen führen und die Gerichte stärker belasten.

“An der Forderung des ADAC wird sehr deutlich, wie jede Organisation ihre eigenen Interessen vertritt. Da der ADAC auch einer der größten Anbieter für Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Deutschland ist und bei Verwarngeldern keine Kosten einer juristischen Überprüfung übernimmt, möchte er natürlich, dass die Verwarngeldgrenze hochgesetzt wird, um möglichst wenig Verfahren finanzieren zu müssen”, erklärt Jan Ginhold. “So oder so können aber immer Fehler in Bußgeldverfahren passieren, Betroffene sollten daher ihre Bußgeldbescheide überprüfen lassen.”

Ob und wann der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, ist somit offen. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass der Bundestag bei der nächsten Sitzung am 8. Oktober über den Bußgeldkatalog abstimmt.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.

Quelle: Stellungnahmen der Verbände

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Telefon: 030 / 99 40 43 630
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Der neue Bußgeldkatalog wird wieder verschoben Das halten die verschiedenen Organisationen vom geplanten Bußgeldkatalog

Berlin (ots)

Nachdem die StVO-Novelle letztes Jahr aufgrund eines Formfehlers gescheitert war, sollte der Bundesrat am 17. September 2021 über die neue Version abstimmen. Trotz der Ankündigungen der Politik ist dies nicht der Fall. Der Grund dafür ist das Eingreifen des CDU/CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums. Dieses hatte wohl Sorge, dass das Vorantreiben des verschärften Bußgeldkataloges durch das Ministerium wahltaktisch ungünstig wahrgenommen wird. Daher muss nun der Verkehrsausschuss den Entwurf vorab verabschieden. Das wirkt befremdlich, da sich die Länder im Vorfeld einig waren und der Neufassung zustimmen wollten. Der Verkehrsausschuss wird den Beschluss daher vermutlich durchwinken. So kann der Bundesrat den neuen Bußgeldkatalog in der nächsten Sitzung nach der Wahl beschließen. Von Verbänden und Vereinen gab es vorab viele Stellungnahmen zum neuen Bußgeldkatalog. Wer dabei welche Positionen vertritt, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Stellungnahmen der Interessenverbände

Schon bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen scheiden sich die Geister in den unterschiedlichen Organisationen. Während der ADAC, der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sowie der Deutsche Städtetag die neuen Sanktionen bei Tempoüberschreitungen begrüßen, sind die Vertreter der Radfahrer und Umweltverbände, wie beispielsweise der ADFC oder der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), eher enttäuscht und fordern früher greifende Fahrverbote.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft sowie die Gewerkschaft der Polizei haben eine dritte Perspektive. Beide Gewerkschaften sind für frühere Fahrverbote, sehen aber einen generellen Änderungsbedarf des Bußgeldkataloges. Die Gewerkschaft der Polizei fordert sogar die Anpassung der Bußgelder an ein internationales Niveau.

“Grundsätzlich hat man das Gefühl, als handle es sich beim neuen Bußgeldkatalog um Flickschusterei”, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

Ein Beispiel dafür ist die vom Fachverband Fußverkehr Deutschland angebrachte Kritik, warum das Befahren oder Halten auf dem Geh- oder Radweg geringer sanktioniert wird, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen angebracht ist.

Darüber hinaus kritisieren sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft als auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, dass die Sanktionen für E-Scooter nicht verschärft werden. So zahlen Verkehrsteilnehmer künftig 55 statt 10 Euro, wenn sie vorschriftswidrig Gehwege, linksseitig Radwege, Verkehrsinseln oder Grünanlagen befahren. Für E-Scooter gilt dies jedoch nicht. Die Sanktionen für Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter gehören, sind separat im Bußgeldkatalog unter der Nr. 238 BKatV zu finden. Dort hat die Politik aber nichts geändert.

“Anhand der Kritik deutet sich an, dass der Bußgeldkatalog nicht vorausschauend angepasst wurde. Die Probleme, die E-Scooter in den Städten bereiten, wurden nicht angegangen. Anstatt die Bußgelder im Allgemeinen nur zu erhöhen, hätte man in Sachen E-Scooter doch ein Eingreifen erwartet”, so Ginhold dazu.

Positionen zu Park- und Halteverboten

Bei den Park- und Halteverboten sind sich die Interessenverbände ebenfalls nicht einig. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) begrüßen die neuen höheren Sanktionen, die beim Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe künftig fällig werden, uneingeschränkt.

Etwas differenzierter sehen dies die anderen Verbände. Während der ADAC kritisiert, dass die Regelungen überzogen sind und die Punkte nicht in die Systematik passen, gehen andere Verbände weiter in ihrer Kritik. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung fragt sich, wie künftig Versorgung und Lieferungen sichergestellt werden, und fordert Ausnahmeregelungen. So argumentieren auch der Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass gewerbliche Verkehrsteilnehmer häufig keine andere Möglichkeit hätten, und stellen die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen infrage. Der Bundesverband Spedition und Logistik bekräftigt ebenfalls das Fehlen von Alternativen in Städten. Er ist zudem der Meinung, dass eine Folgenabschätzung vorab geholfen hätte, dies zu erkennen, da auch der Online-Handel stetig wächst. Insgesamt sind sich alle einig: Der Konflikt wird auf dem Rücken der Handwerker und Lieferanten ausgetragen.

Ginhold dazu: “Die Kritik der Verbände ist in diesem Punkt nachvollziehbar. Lösungsansätze für den Lieferverkehr und Online-Handel wurden von der Politik vergessen. Ein ganzheitlicher Ansatz für den Verkehr fehlt. Es wird nur an einzelnen Stellschrauben gedreht. Wir brauchen aber zukunftsfähige Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer. Im Zuge der Diskussion um die Park- und Halteverstöße haben wir von Geblitzt.de beschlossen, künftig auch diese Verstöße zu bearbeiten. Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges können sich Verkehrsteilnehmer, denen vorgeworfen ein Bußgeld wegen Parken oder Halten auf einem Geh- oder Radweg droht, an uns wenden und den Vorwurf von unseren Partneranwälten prüfen lassen.”

Sicherheitsabstände

Viel zu gering seien die neuen Sanktionen bezüglich der Sicherheitsabstände, findet beispielsweise der ADFC. Die Deutsche Polizeigewerkschaft, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD), der Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) schließen sich dem an. Ein fester Mindestabstand sei nicht notwendig gewesen, meint hingegen der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).

Weiterhin wünschen sich sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft als auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bei sogenannten “Dooring-Verstößen”, also der Gefährdung von Radfahrern durch das Türaufreißen, ein höheres und angemessenes Bußgeld, um der Gefahr gerecht zu werden.

Verwarngelder

Grundsätzlich unterscheidet man im Verkehrsrecht zwischen Verwarngeld und Bußgeld. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die zuständige Behörde ein Verwarngeld von fünf bis 55 Euro ansetzen. Bei den Verwarngeldern kommt hinzu, dass die Fahrereigenschaft keine Rolle spielt. Ist die zu zahlende Summe höher, handelt es sich um ein Bußgeld und es entsteht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25 Euro plus Auslagen. Im neuen Bußgeldkatalog wird bereits ab einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h ein Bußgeld fällig und kein Verwarngeld mehr wie bisher.

Sowohl der Deutsche Städterat als auch der ADAC wollen, dass die Grenzen für Verwarngelder erhöht werden. Die Motive dafür fallen aber ganz unterschiedlich aus.

Laut dem Deutschen Städtetag werde die Zahl der Bußgelder steigen. Zudem erwartet er, dass die neuen niedrigen Sanktionen weiterhin wenig Anreiz bieten, sich an die Vorschriften zu halten. Im Fall der Halte- und Parkverstöße müsse zukünftig mit dem Vorwurf der Behinderung und Gefährdung auch der Fahrer ermittelt werden. Daher rechnet der Deutsche Städtetag mit einem erheblichen Mehraufwand in der Fallbearbeitung und einer Steigerung des Personalbedarfs.

“Der Bundesrat rechnet im Gegensatz zum Deutschen Städtetag nicht mit höheren Kosten durch den neuen Bußgeldkatalog. Offensichtlich ist aber, dass wenn es künftig zu weniger Verwarnungen undmehr Bußgeldverfahren kommt, so wie es der Deutsche Städtetag erwartet, der Aufwand steigt. Behördenmitarbeiter müssen in jedem Bußgeldverfahren die Fahrereigenschaft mithilfe von Meldestellen feststellen. Es müsste also definitiv Geld in die Hand genommen werden, um der Lage Herr zu werden. Wir können die Sorge des Deutschen Städtetags daher nachvollziehen. Wir sehen täglich, dass die Behörden und Gerichte schon jetzt bei den Bußgeldverfahren nicht hinterherkommen. Auch hier wurde nicht zu Ende gedacht”, so Jan Ginhold.

Der ADAC hat eine etwas andere Herangehensweise und kritisiert, dass Betroffene künftig in Bußgeldverfahren “gezwungen” werden, was seitens des ADAC nicht nachvollziehbar ist. Zudem hätten Betroffene Verwarnungsbescheide eher akzeptiert als Bußgeldbescheide. Folglich könne dies zu höheren Einspruchszahlen führen und die Gerichte stärker belasten.

“An der Forderung des ADAC wird sehr deutlich, wie jede Organisation ihre eigenen Interessen vertritt. Da der ADAC auch einer der größten Anbieter für Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Deutschland ist und bei Verwarngeldern keine Kosten einer juristischen Überprüfung übernimmt, möchte er natürlich, dass die Verwarngeldgrenze hochgesetzt wird, um möglichst wenig Verfahren finanzieren zu müssen”, erklärt Jan Ginhold. “So oder so können aber immer Fehler in Bußgeldverfahren passieren, Betroffene sollten daher ihre Bußgeldbescheide überprüfen lassen.”

Ob und wann der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, ist somit offen. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass der Bundestag bei der nächsten Sitzung am 8. Oktober über den Bußgeldkatalog abstimmt.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.

Quelle: Stellungnahmen der Verbände

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Winterreifen: Preise steigen aufgrund von Corona

München (ots)

Preise für Winterreifen im August 2021 sechs Prozentpunkte über Vorjahresmonat
Anbietervergleich: bei Testsiegerreifen bis zu 44 Prozent Sparpotenzial
CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Fragen zu Autoreifen

Corona lässt die Preise für Winterreifen steigen. Zwischen August 2020 und August 2021 stiegen die Preise der 100 über CHECK24 meistverkauften Winterreifen um sechs Prozentpunkte. Diese Entwicklung ist ungewöhnlich. Normalerweise fallen die Preise für Winterreifen im Sommer. So lag das Preisniveau im August 2020 um 1,3 Prozent unter Vorjahresmonat.

“Die Coronapandemie hat die Rohstoffpreise für die Reifenproduktion deutlich steigen lassen”, sagt Christine Mäenpää, Geschäftsführerin Autoteile bei CHECK24. “Außerdem zögern viele Händler aufgrund von erwarteten Lieferproblemen mit den im Sommer üblichen Preissenkungen, um nicht mit leeren Lagern dazustehen. Trotzdem sollten Verbraucher*innen nicht mit dem Reifenkauf warten, die Preise könnten weiter steigen.”

Anbietervergleich: bei Testsiegerreifen bis zu 44 Prozent Sparpotenzial

Gerade bei steigenden Reifenpreisen aufgrund der Coronapandemie lohnt sich für Verbraucher*innen der Vergleich verschiedener Angebote. CHECK24 hat dazu das Sparpotenzial für sechs von Fachmagazinen ausgezeichneten Winter- und Ganzjahresreifen betrachtet.1) Für den Winterreifen Goodyear Ultra Grip Performance Plus zahlen Verbraucher*innen 44 Prozent bzw. 260 Euro pro Reifensatz weniger, wenn sie den günstigsten statt den teuersten Anbieter aus dem Vergleich wählen. Beim Ganzjahresreifen Continental AllSeasonContract beträgt das Sparpotenzial 36 Prozent bzw. 148 Euro pro Reifensatz.

Bei Verbraucherfragen beraten die CHECK24-Reifenexpert*innen

Kund*innen, die Fragen zu ihren Pneus haben, erhalten bei den CHECK24-Reifenexpert*innen eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. Im digitalen Kundenkonto sehen und verwalten Verbraucher*innen ihre Bestellungen.

1)Betrachtete Tests: Auto Bild Allrad Winterreifentest 2020: 255/55 R17 101V; Auto Motor Sport Winterreifentest 2020: 225/50 R17; Auto Bild Winterreifentest 2020: 245/45 R18; Auto Zeitung Ganzjahresreifen 2021: 205/55 R16; Auto Bild Allrad Ganzjahresreifen 2021: 215/65 R17

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Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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