KFZ Rockstars sammeln bereits über 50 Fahrzeuge für Flutopfer – erste zwei Autos schon übergeben

Bad Neuenahr-Ahrweiler (ots)

Die KFZ Rockstars, ein Bündnis von Autowerkstätten und Kfz-Betrieben aus ganz Deutschland unter der Leitung von Robert Merz, haben nach heutigem Stand schon über 50 Automobile gesammelt, die nun in den Werkstätten aufbereitet und dann den Flutopfern im Ahrtal überlassen werden. Gespendet wurden die Autos von Menschen in ganz Deutschland. Die ersten beiden Fahrzeuge wurden schon an ihre neuen Besitzer übergeben und sind für Aufräumarbeiten und Besorgungen des täglichen Bedarfs im Einsatz.

Organisator Robert Merz: “Mobilität ist eines der wichtigsten Bedürfnisse in einer solchen Situation – egal ob zur Deckung des täglichen Bedarfs oder um die Aufräumarbeiten überhaupt durchführen, Helfer transportieren zu können oder Nachbarn helfen zu können. Viele Versicherungen werden je nach abgeschlossenem Tarif entweder garnicht oder erst sehr spät für neue Autos sorgen. Die Gemeinschaft der Autowerkstätten in Deutschland möchte schnelle, unbürokratische Hilfe zur Verfügung stellen und den Menschen, die alles verloren haben, mindestens die Mobilität zurückgeben.”

Um dieses Ziel zu erreichen rufen die Werkstätten auch weiterhin dazu auf, Fahrzeuge bei teilnehmenden Werkstätten zu spenden. Die Autos werden dann von den Mitarbeitern ehrenamtlich wieder flott gemacht. Dabei unterstützen auch Zulieferer und Lieferanten. In den kommenden Wochen sollen die Autos schnellstmöglich ins Ahrtal gebracht werden, wo sie den Menschen geschenkt werden, die sie am dringendsten brauchen. Geschenkte Fahrzeuge können weiterverschenkt werden, sollten sie nicht mehr benötigt werden oder vorhandene Versicherungen greifen.

Bei der Flutkatastrophe Mitte Juli waren schätzungsweise 40.000 Fahrzeuge zerstört worden, außerdem ganze Häuser, Brücken und Straßen. Bis heute sind viele Ortschaften nur sehr schwer zu erreichen. Die Aktion der KFZ Rockstars ist einmalig, da die hier gespendeten Fahrzeuge den betroffenen tatsächlich übereignet werden.

“Uns ist klar, dass wir nicht alle Autos ersetzen können, aber die ersten Übergaben haben uns gezeigt, das es Menschen gibt, die nichts dringender brauchen als ein Fahrzeug – und hier möchten wir unsere Möglichkeiten voll ausschöpfen”, so Robert Merz abschließend.

Pressekontakt:

Ruben Schäfer
Tel: 01520 4907120
redaktion@dcfverlag.de

Robert Merz GmbH
Zimmermannstr. 7
12163 Berlin

Original-Content von: KFZ Rockstars, übermittelt durch news aktuell

 

Weitere Auto News Themen:

Bahnstreik: Wie man trotzdem sein Ziel erreicht ADAC Autovermietung rät zu frühzeitiger Buchung ADAC Mitglieder profitieren von Rabatten

München (ots)

Kaum wurden die Corona-Regeln gelockert und es ist wieder relativ unbeschwertes Reisen möglich, droht neues Ungemach. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat heute noch in der Sommerferien-Saison Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt. So droht bereits ab heute bundesweit Chaos auf den Straße, da ab 19 Uhr der Transportverkehr, ab 2 Uhr auch Personenverkehr und die Infrastruktur bestreikt werden. Die Arbeitskampfmaßnahmen sollen bis Freitag andauern.

Ein Bahnstreik wirkt sich erfahrungsgemäß besonders stark auf die Nachfrage von Mietwagen aus. Deshalb rechnet die ADAC Autovermietung während dieser Zeit mit einem deutlich höheren Interesse.

Da der Bahnstreik mit den Sommerferien zusammentrifft, rät Tobias Ruoff, Geschäftsführer der ADAC Autovermietung unbedingt dazu, möglichst früh einen Mietwagen zu sichern. “In diesem Jahr sind die Kontingente – besonders im Klein- und Mittelklassebereich – nicht unerschöpflich.” Zudem bestimme die Nachfrage auch den Preis, so Ruoff weiter. “Aktionspreise, die es mit Vorlauf manchmal noch gibt, sind bei kurzfristigen Reservierungen nicht mehr möglich. Die Rabatte, die ADAC Mitglieder bei einer Buchung über die ADAC Autovermietung erhalten, sind davon jedoch ausgenommen.”

Wer sich bei einer frühzeitigen Buchung Sorgen wegen einer Stornierung macht – falls sich die Situation kurzfristig ändert – kann beruhigt werden. Eine Stornierung oder Umbuchung ist bei der ADAC Autovermietung jederzeit vor Mietbeginn kostenfrei möglich.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Marion-Maxi Hartung
Telefon: 089 76 76 – 3867
marion-maxi.hartung@adac.de

Original-Content von: ADAC SE, übermittelt durch news aktuell

Weitere Auto News Themen:

Ford bietet Werkstatt-Ersatzmobilität ab 10 Euro pro Tag

Köln (ots)

Bundesweite Ersatzfahrzeug-Aktion “Ford Mobil” richtet sich gleichermaßen an Privat- und Firmenkunden
Vorführwagen-Programm umfasst das Modellprogramm von Ford und ist in drei Fahrzeugklassen von zehn bis 20 Euro am Tag unterteilt

Ein aktuelles Werkstatt-Ersatzfahrzeug bereits ab zehn Euro am Tag: Der Kölner Automobilhersteller unterstützt Kunden, die ihr Ford-Fahrzeug (Pkw/Nutzfahrzeug) zur Wartung oder Reparatur bei einem teilnehmenden Ford-Servicebetrieb abgeben, mit einem besonderen Mobilitätsprogramm. Das Angebot umfasst Vorführwagen in drei verschiedenen Klassen und startet mit den Modellen Ford Fiesta, EcoSport und Puma. Ein Ford Focus oder Kuga steht für 15 Euro am Tag zur Verfügung, einen Mondeo, S-MAX oder Galaxy und vergleichbare Fahrzeuge können die Werkstattkunden ab 20 Euro pro Tag erhalten. Wird das eigene Auto im Rahmen der Garantie gewartet und/oder repariert, bietet Ford diese Ersatzmobilität sogar kostenfrei an. Das neue Programm namens “Ford Mobil” steht unter dem Motto “Damit Sie Ihr Ziel erreichen – Einfach Weiterfahren” und richtet sich gleichermaßen an Privat- und Gewerbekunden. Dank dieser Inititative bleiben die Ford Kunden mobil und können zudem die aktuellen Baureihen erfahren. Bundesweit beteiligen sich über 800 Ford-Servicepartner an dieser Aktion.

“Jedes Auto muss in bestimmten Intervallen in eine Werkstatt, damit seine sichere und zuverlässige Funktion dauerhaft gewährleistet ist. Für den Nutzer ist die Wartung oftmals mit Aufwand und mit Umständen verbunden, denn sie schränkt seine Flexibilität ein. Diese Werkstatt-Termine möchten wir gemeinsam mit den teilnehmenden Servicepartnern komfortabler und unkomplizierter gestalten und führen deshalb mit ‘Ford Mobil’ ein attraktives Ersatzfahrzeug-Programm ein”, erläutert Jörg Pilger, Direktor der Ford Service and Customer Division (FCSD) für Deutschland,Österreich und die Schweiz. “Damit bleiben unsere Kunden zum günstigen Preis mobil und können gleichzeitig eines der modernen neuen Modelle von Ford aus erster Hand kennenlernen – so geht der praktische Vorteil Hand in Hand mit einem positiven Fahrerlebnis.”

Ford-Werke GmbH

Die Ford-Werke GmbH ist ein deutscher Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter mit Sitz in Köln. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Köln, Saarlouis und Aachen mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit der Gründung im Jahr 1925 haben die Ford-Werke mehr als 47 Millionen Fahrzeuge produziert. Weitere Presse-Informationen finden Sie unter .

Pressekontakt:

Isfried Hennen
Ford-Werke GmbH
0221/90-17518
ihennen1@ford.com

Original-Content von: Ford-Werke GmbH, übermittelt durch news aktuell

 

Weitere Auto News Themen:

Dieselabgasskandal 2.0: Neuer OLG-Beschluss setzt Volkswagen AG weiter unter Druck!

Mönchengladbach (ots)

Wird es für die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 immer enger? Das Oberlandesgericht Naumburg scheint sich auf der Seite geschädigter Verbraucher zu sehen – und zwar auch bei einem VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 mit einem Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 produziert worden ist!

Bringt das Oberlandesgericht Naumburg nochmals neuen Schwung in den Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG? In einem Beschluss (16.07.2021, Az.: 8 U 1/21 zu Az.: 2 O 457/20 Landgericht Dessau-Roßlau) wird dargelegt, dass der erstinstanzliche Vortrag des geschädigten Verbrauchers substantiiert sei, während die Beklagte diese Argumente nicht erheblich bestritten habe.

Der Kläger hat vorgetragen, die Steuerungssoftware des streitgegenständlichen Vierzylinder-Motors EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befinde. Nur dann werde eine ausreichende Menge AdBlue für die Abgasreinigung eingespritzt, während die Zufuhr im realen Straßenbetrieb gedrosselt werde. Darüber hinaus hat der Kläger vorgetragen, die zur Erkennung des Precon und des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) implementierte Fahrkurve sei noch vorhanden. Dadurch sei das Fahrzeug in der Lage, den Prüfstand zu erkennen und durch Ansteuerung entsprechender SCR-Dosierstrategien Abgasnachbehandlungsevents zu platzieren und somit für eine kurzzeitige Optimierung der NOx-Emissionswerte auf dem Prüfstand zu sorgen.

“Diese und andere Argumente hat der Kläger überzeugend vorgetragen, sodass das Oberlandesgericht einen sehr wichtigen Beschluss gefasst hat. Demnach liegen auch bei dem VW-Motor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 SCR-Abschalteinrichtungen vor, denn es werden Standard-Emissionsstrategien verwendet, die beim Motorbetrieb zwischen einem genormten Prüfzyklus für die EU-Typengenehmigung und anderen Betriebsbedingungen unterscheiden können und die zu einer geringeren Emissionsminderungsleistung führen, wenn sie nicht unter der in der EU-Typgenehmigung vorgesehenen Bedingungen arbeiten”, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als “Dieselanwalt” der ersten Stunde und hat den Beschluss vor dem Oberlandesgericht Naumburg erwirkt.

Entscheidend sei laut Gericht allein, dass eine ersichtlich auf Verbesserung der Emissionsverminderung abzielende Kombination aus AdBlue-Einspritzung und zusätzlich beibehaltener erhöhter AGR-Rate nur auf dem Prüfstand erfolgt und auch nur dort zusätzlich eine erhöhte AdBlue-Einspritzung erfolgt, was alles überhaupt nur dann einen Sinn ergibt, wenn allein dadurch die Grenzwerte sicher eingehalten werden können. “Der Einwand der Beklagten, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand auch bei einer wie im Realbetrieb temperaturgesteuerten Verminderung der AGR eingehalten würden, ist nicht erheblich und auch nicht plausibel”, heißt es im Beschluss.

Das Besondere daran: Der Beschluss – und damit höchstwahrscheinlich auch das anschließende obergerichtliche Urteil – bezieht sich auf ein VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 produziert worden ist. Bislang war die Fahrkurvenerkennung nur unstreitig bis zur Kalenderwoche 22/2016 verwendet worden. Bei den vor der 22. Kalenderwoche 2016 produzierten Motoren des Typs EA288 war eine Fahrkurve zur Erkennung des Precon und des NEFZ verbaut. Erkannte die Motorsteuersoftware, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befand, wurde (bereits damals) im Gegensatz zum normalen Fahrbetrieb auch nach Erreichen der Betriebstemperatur des SCR-Katalysators von 200 Grad Celsius eine erhöhte AGR-Rate beibehalten.

“Dass das Oberlandesgericht jetzt auch bei den Modellen, die nach diesem Zeitpunkt produziert worden sind, die Fahrkurvenerkennung anerkennt, könnte ein Wendepunkt im Dieselgate 2.0 sein. Die Verteidigungsstrategie der Volkswagen AG, die auf den Zeitpunkt der Produktion abstellt, könnte damit hinfällig sein”, zeigt sich Verbraucheranwalt Dr. Gerrit W. Hartung von einer weiteren verbraucherfreundlichen Haltung der Gerichte überzeugt.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

 

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Auto News Themen:

E-Mobilität: Fast jeder Vierte will zukünftig E-Auto fahren

Frankfurt am Main (ots)

Der Trend zur Elektromobilität setzt sich fort: Fast ein Viertel der Deutschen will schon bald auf ein Elektrofahrzeug umsteigen. Das zeigt das aktuelle Trendbarometer der Management- und Technologieberatung BearingPoint.

Die Elektromobilität ist weiter auf dem Vormarsch: Inzwischen gehen 22 Prozent der Deutschen davon aus, dass ihr nächstes Auto ein Elektrofahrzeug sein wird. Bei den unter 25-Jährigen sind es sogar 27 Prozent. Als Hauptgrund für die Kaufentscheidung nennen die Befragten ökologische Aspekte.

Diese Entwicklungen belegen die Zahlen aus dem neuen “Trendbarometer Elektromobilität” der Management- und Technologieberatung BearingPoint. Die anhaltende Kommunikation zum Thema E-Mobilität seitens Politik, Herstellern und Medien spiegelt sich in einem weiter steigenden Kaufinteresse der Bevölkerung wider.

Nicht nur Elektrokenner wollen umsteigen

Die BearingPoint-Umfrage macht deutlich, dass immer mehr Autofahrer auf ein Elektrofahrzeug umsteigen wollen – selbst dann, wenn sie bisher keines gefahren sind. Während lediglich 18 Prozent angeben, bereits mit einem E-Auto gefahren zu sein, wollen 22 Prozent zukünftig elektrisch unterwegs sein. In einer früheren BearingPoint-Befragung aus dem Februar 2021 lag dieser Anteil bei nur 18 Prozent.

Dr. Stefan Penthin, Globaler Leiter Automotive bei BearingPoint: “Die mediale Diskussion zum Thema Elektromobilität scheint Anreize für die Kaufentscheidung zu setzen. Mittlerweile können sich sogar die Menschen vorstellen, ein Elektrofahrzeug zu kaufen, die noch nie hinter dem Steuer eines E-Autos saßen. Diese potenziellen Käufer wurden also nicht durch das eigene Fahrerlebnis überzeugt, sondern durch externe Einflüsse. Die richtige Kommunikation scheint daher entscheidend zu sein, um die E-Mobilität weiter in die Breite zu tragen.”

Ökologischer Aspekt bleibt Hauptgrund für den Umstieg

Als Hauptgrund für die Entscheidung zum E-Auto-Kauf nennen 46 Prozent ökologische Aspekte. Ein weiterer Kaufanreiz sind finanzielle Vorteile. So geben 12 Prozent der Befragten an, sich steuerliche Ersparnisse von einem Elektrofahrzeug zu erhoffen. Weitere 12 Prozent nennen die geringen Unterhaltskosten als entscheidenden Punkt. Danach folgen Innovationsgeist (9 Prozent) und geringer Service-Aufwand (6 Prozent). Bei der Entscheidung zwischen den rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEV) und den Plugin-Hybriden (PHEV) liegen beide Varianten gleichauf. 41 Prozent der Befragten könnten sich vorstellen, ein BEV zu erwerben, 42 Prozent würden sich eher für ein Hybrid-Modell entscheiden.

Volkswagen-Konzern weiterhin beliebtester Anbieter für Elektrofahrzeuge

Volumenmarken aus dem Volkswagen-Konzern bleiben bei potenziellen Käufern von Elektrofahrzeugen besonders beliebt. 39 Prozent könnten sich vorstellen, ein Auto der Marken VW, Skoda und Seat zu kaufen. Den zweiten Platz bei den beliebtesten Anbietern teilen sich die beiden Premium-Hersteller BMW und Audi gemeinsam mit dem E-Mobility-Spezialisten Tesla: Jeweils 20 Prozent der Umfrage-Teilnehmer würden ein Modell dieser Marken in Betracht ziehen.

Hoher Kaufpreis und geringe Reichweite sind Gegenargumente

Danach gefragt, welche Aspekte gegen den Kauf eines Elektrofahrzeugs sprechen, geben nach wie vor 29 Prozent der Umfrage-Teilnehmer den hohen Anschaffungspreis an. 22 Prozent bemängeln die geringe Reichweite von E-Autos und 19 Prozent sehen die unzureichenden Lademöglichkeiten als Argument gegen den Kauf. Damit haben sich die Top-3-Argumente zwar nicht geändert, allerdings hat die Anzahl derer, die Reichweite und Lademöglichkeiten als Hürden betrachten, signifikant abgenommen.

Dr. Stefan Penthin: “Das Feedback der Umfrageteilnehmer macht deutlich, dass die Kunden eine positive Entwicklung bei technologischen Aspekten wie Reichweite und Ladeinfrastruktur sehen, nicht aber bei der Preisgestaltung der Fahrzeuge selbst. Das macht deutlich, dass die Masseneinführung von E-Autos wie so oft über den Preis läuft. Der Trend ist aber klar: Ohne E-Mobilität wird es in den kommenden Jahren nicht mehr gehen.”

Über die Umfrage

Die für das Trendbarometer verwendeten Daten beruhen auf einer von BearingPoint in Auftrag gegebenen Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der zwischen dem 13. und 15. Juli 2021 insgesamt 2038 Personen in Deutschland teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Über BearingPoint

BearingPoint ist eine unabhängige Management- und Technologieberatung mit europäischen Wurzeln und globaler Reichweite. Das Unternehmen agiert in drei Geschäftsbereichen: Der erste Bereich umfasst das klassische Beratungsgeschäft mit dem Dienstleistungsportfolio People & Strategy, Customer & Growth, Finance & Risk, Operations und Technology. Im Bereich Business Services bietet BearingPoint Kunden IP-basierte Managed Services über SaaS hinaus. Im dritten Bereich stellt BearingPoint Software-Lösungen für eine erfolgreiche digitale Transformation bereit und entwickelt gemeinsam mit Kunden und Partnern neue, innovative Geschäftsmodelle.

Zu BearingPoints Kunden gehören viele der weltweit führenden Unternehmen und Organisationen. Das globale Netzwerk von BearingPoint mit mehr als 10.000 Mitarbeitern unterstützt Kunden in über 75 Ländern und engagiert sich gemeinsam mit ihnen für einen messbaren und langfristigen Geschäftserfolg.

Weitere Informationen:

Homepage: www.bearingpoint.com

LinkedIn: www.linkedin.com/company/bearingpoint

Twitter: @BearingPoint_de

Pressekontakt:

Pressekontakt
Alexander Bock
Global Manager Communications
Telefon: +49 89 540338029
E-Mail: alexander.bock@bearingpoint.com

Original-Content von: BearingPoint GmbH, übermittelt durch news aktuell

 

Weitere Auto News Themen:

Bahnstreik: Wie man trotzdem sein Ziel erreicht ADAC Autovermietung rät zu frühzeitiger Buchung ADAC Mitglieder profitieren von Rabatten

München (ots)

Kaum wurden die Corona-Regeln gelockert und es ist wieder relativ unbeschwertes Reisen möglich, droht neues Ungemach. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat heute noch in der Sommerferien-Saison Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt. So droht bereits ab heute bundesweit Chaos auf den Straße, da ab 19 Uhr der Transportverkehr, ab 2 Uhr auch Personenverkehr und die Infrastruktur bestreikt werden. Die Arbeitskampfmaßnahmen sollen bis Freitag andauern.

Ein Bahnstreik wirkt sich erfahrungsgemäß besonders stark auf die Nachfrage von Mietwagen aus. Deshalb rechnet die ADAC Autovermietung während dieser Zeit mit einem deutlich höheren Interesse.

Da der Bahnstreik mit den Sommerferien zusammentrifft, rät Tobias Ruoff, Geschäftsführer der ADAC Autovermietung unbedingt dazu, möglichst früh einen Mietwagen zu sichern. “In diesem Jahr sind die Kontingente – besonders im Klein- und Mittelklassebereich – nicht unerschöpflich.” Zudem bestimme die Nachfrage auch den Preis, so Ruoff weiter. “Aktionspreise, die es mit Vorlauf manchmal noch gibt, sind bei kurzfristigen Reservierungen nicht mehr möglich. Die Rabatte, die ADAC Mitglieder bei einer Buchung über die ADAC Autovermietung erhalten, sind davon jedoch ausgenommen.”

Wer sich bei einer frühzeitigen Buchung Sorgen wegen einer Stornierung macht – falls sich die Situation kurzfristig ändert – kann beruhigt werden. Eine Stornierung oder Umbuchung ist bei der ADAC Autovermietung jederzeit vor Mietbeginn kostenfrei möglich.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Marion-Maxi Hartung
Telefon: 089 76 76 – 3867
marion-maxi.hartung@adac.de

Original-Content von: ADAC SE, übermittelt durch news aktuell

Weitere Auto News Themen:

Dieselabgasskandal 2.0: Neuer OLG-Beschluss setzt Volkswagen AG weiter unter Druck!

Mönchengladbach (ots)

Wird es für die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 immer enger? Das Oberlandesgericht Naumburg scheint sich auf der Seite geschädigter Verbraucher zu sehen – und zwar auch bei einem VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 mit einem Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 produziert worden ist!

Bringt das Oberlandesgericht Naumburg nochmals neuen Schwung in den Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG? In einem Beschluss (16.07.2021, Az.: 8 U 1/21 zu Az.: 2 O 457/20 Landgericht Dessau-Roßlau) wird dargelegt, dass der erstinstanzliche Vortrag des geschädigten Verbrauchers substantiiert sei, während die Beklagte diese Argumente nicht erheblich bestritten habe.

Der Kläger hat vorgetragen, die Steuerungssoftware des streitgegenständlichen Vierzylinder-Motors EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befinde. Nur dann werde eine ausreichende Menge AdBlue für die Abgasreinigung eingespritzt, während die Zufuhr im realen Straßenbetrieb gedrosselt werde. Darüber hinaus hat der Kläger vorgetragen, die zur Erkennung des Precon und des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) implementierte Fahrkurve sei noch vorhanden. Dadurch sei das Fahrzeug in der Lage, den Prüfstand zu erkennen und durch Ansteuerung entsprechender SCR-Dosierstrategien Abgasnachbehandlungsevents zu platzieren und somit für eine kurzzeitige Optimierung der NOx-Emissionswerte auf dem Prüfstand zu sorgen.

“Diese und andere Argumente hat der Kläger überzeugend vorgetragen, sodass das Oberlandesgericht einen sehr wichtigen Beschluss gefasst hat. Demnach liegen auch bei dem VW-Motor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 SCR-Abschalteinrichtungen vor, denn es werden Standard-Emissionsstrategien verwendet, die beim Motorbetrieb zwischen einem genormten Prüfzyklus für die EU-Typengenehmigung und anderen Betriebsbedingungen unterscheiden können und die zu einer geringeren Emissionsminderungsleistung führen, wenn sie nicht unter der in der EU-Typgenehmigung vorgesehenen Bedingungen arbeiten”, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als “Dieselanwalt” der ersten Stunde und hat den Beschluss vor dem Oberlandesgericht Naumburg erwirkt.

Entscheidend sei laut Gericht allein, dass eine ersichtlich auf Verbesserung der Emissionsverminderung abzielende Kombination aus AdBlue-Einspritzung und zusätzlich beibehaltener erhöhter AGR-Rate nur auf dem Prüfstand erfolgt und auch nur dort zusätzlich eine erhöhte AdBlue-Einspritzung erfolgt, was alles überhaupt nur dann einen Sinn ergibt, wenn allein dadurch die Grenzwerte sicher eingehalten werden können. “Der Einwand der Beklagten, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand auch bei einer wie im Realbetrieb temperaturgesteuerten Verminderung der AGR eingehalten würden, ist nicht erheblich und auch nicht plausibel”, heißt es im Beschluss.

Das Besondere daran: Der Beschluss – und damit höchstwahrscheinlich auch das anschließende obergerichtliche Urteil – bezieht sich auf ein VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 produziert worden ist. Bislang war die Fahrkurvenerkennung nur unstreitig bis zur Kalenderwoche 22/2016 verwendet worden. Bei den vor der 22. Kalenderwoche 2016 produzierten Motoren des Typs EA288 war eine Fahrkurve zur Erkennung des Precon und des NEFZ verbaut. Erkannte die Motorsteuersoftware, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befand, wurde (bereits damals) im Gegensatz zum normalen Fahrbetrieb auch nach Erreichen der Betriebstemperatur des SCR-Katalysators von 200 Grad Celsius eine erhöhte AGR-Rate beibehalten.

“Dass das Oberlandesgericht jetzt auch bei den Modellen, die nach diesem Zeitpunkt produziert worden sind, die Fahrkurvenerkennung anerkennt, könnte ein Wendepunkt im Dieselgate 2.0 sein. Die Verteidigungsstrategie der Volkswagen AG, die auf den Zeitpunkt der Produktion abstellt, könnte damit hinfällig sein”, zeigt sich Verbraucheranwalt Dr. Gerrit W. Hartung von einer weiteren verbraucherfreundlichen Haltung der Gerichte überzeugt.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

 

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Auto News Themen:

Die Allee verzeiht keine Fahrfehler Jeder vierte Todesfall auf Landstraßen nach Baumkollision

Stuttgart (ots)

Außerortsstraßen deutlich gefährlicher als Autobahnen und Stadtverkehr
Baumanprall ist eine der folgenschwersten Unfallkonstellationen
Appell der DEKRA Experten: Keine neuen Bäume neben Straßen pflanzen

“Welche Straßen sind am gefährlichsten?” – auf diese Frage gibt die amtliche Unfallstatistik in Deutschland eine eindeutige Antwort. Die mit Abstand meisten tödlichen Verkehrsunfälle gibt es seit Jahren konstant auf Landstraßen. Hier sind jeweils rund 60 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten zu verzeichnen; im Jahr 2020 waren das 1.592 Menschen. Besonders gefährlich dabei: Kollisionen mit Bäumen am Straßenrand.

Mehr als 400 Verkehrsteilnehmer starben 2020 in Deutschland an Bäumen auf Landstraßen. Der Anteil der Baumunfälle an allen Verkehrstoten auf Landstraßen liegt bei rund einem Viertel und ist ebenfalls seit Jahren fast konstant. Zwar sind die absoluten Unfallzahlen 2020 in der Pandemie zurückgegangen. Der prozentuale Anteil der Baumkollisionen blieb aber so gut wie unverändert.

“Der Anprall an einen Baum mit einer auf Landstraßen üblichen Geschwindigkeit ist unter den überhaupt denkbaren Unfallkonstellationen eine der folgenschwersten”, sagt Peter Rücker, Leiter der DEKRA Unfallforschung. “Die Kraft der Kollision wirkt auf einer sehr kleinen Fläche und setzt enorme Energie frei. Ein Baumanprall mit 80 km/h ist auch in modernsten Fahrzeugen kaum zu überleben.”

Gerade wenn Bäume in regelmäßigem Abstand dicht neben der Straße stehen, kann schon ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit tödlich sein. “Wenn jemand von der Straße abkommt, weicht die Fahrtrichtung ja meist nur um wenige Grad vom Straßenverlauf ab”, so der DEKRA Experte. “In dieser Konstellation wirkt eine Baumreihe wie eine Wand – die Wahrscheinlichkeit einer Kollision liegt nahe 100 Prozent.” Anders ausgedrückt: Eine Allee verzeiht praktisch keine Fehler.

Das malerische Landschaftsbild hat also seine Schattenseiten. Ein Plädoyer für die Motorsäge leitet der Fachmann aber daraus nicht ab. “Wir reden keineswegs einer großen Abholz-Aktion das Wort”, sagt Rücker. “Es ist aber dennoch wichtig, jeweils vor Ort intensiv darüber nachzudenken, wie gerade die Seitenräume von Landstraßen sicherer gestaltet werden können.”

Erster und wichtigster Schritt ist für den Chef der DEKRA Unfallforschung der Verzicht auf die Neuanpflanzung von Bäumen an Landstraßen: “Ein Baum ist ja ökologisch gesehen nicht dadurch besonders wertvoll, dass er direkt an einer Straße steht. Wo immer es geht, sollten Seitenräume hindernisfrei sein und im Ernstfall ein vergleichsweise ungefährliches Ausrollen ermöglichen.” Experten sprechen hier von einer Fehler verzeihenden Infrastruktur.

Darunter können auch bauliche Maßnahmen verstanden werden – dass etwa Alleen oder Einzelbäume an der Straße durch Schutzplanken abgesichert werden. Damit auch Motorradfahrer im Sturzfall gut geschützt sind, sollten diese Schutzplanken unbedingt mit einem Unterfahrschutz versehen sein.

Diskutiert wird auch ein Tempolimit von 80 km/h auf engen Landstraßen – empfohlen vom Deutschen Verkehrsgerichtstag schon 2015, seit Jahren auch gefordert vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Eine solche Regelung würde für den DEKRA Experten in die richtige Richtung gehen: “Wir treten seit jeher dafür ein, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit situativ an die Gegebenheiten des jeweiligen Streckenabschnitts anzupassen. Es ist nicht sinnvoll, eine gut ausgebaute, breite, gerade Landstraße und eine kurvenreiche, schmale Strecke über einen Kamm zu scheren.” Je einleuchtender eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Verkehrsteilnehmer sei, umso größer sei auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich daran halten. “Schließlich können je nach Situation auch 80 km/h für manche Strecke noch zu schnell sein.”

Grundsätzlich gilt auch für die Landstraße, was allgemein als Grundregel fürs Auto- oder Motorradfahren beherzigt werden sollte: Vorausschauend und nicht zu schnell fahren, genügend Abstand halten, auf Nummer sicher gehen. “Die mögliche minimale Zeitersparnis zum Beispiel durch ein waghalsiges Überholmanöver steht in keinem Verhältnis zum Risiko für einen selbst und andere”, so Peter Rücker.

Pressekontakt:

DEKRA e.V.
Konzernkommunikation
Wolfgang Sigloch
0711.7861-2386
0711.7861-742386
tilman.voegele-ebering@dekra.com

Original-Content von: DEKRA SE, übermittelt durch news aktuell

 

Weitere Auto News Themen:

Die Allee verzeiht keine Fahrfehler Jeder vierte Todesfall auf Landstraßen nach Baumkollision

Stuttgart (ots)

Außerortsstraßen deutlich gefährlicher als Autobahnen und Stadtverkehr
Baumanprall ist eine der folgenschwersten Unfallkonstellationen
Appell der DEKRA Experten: Keine neuen Bäume neben Straßen pflanzen

“Welche Straßen sind am gefährlichsten?” – auf diese Frage gibt die amtliche Unfallstatistik in Deutschland eine eindeutige Antwort. Die mit Abstand meisten tödlichen Verkehrsunfälle gibt es seit Jahren konstant auf Landstraßen. Hier sind jeweils rund 60 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten zu verzeichnen; im Jahr 2020 waren das 1.592 Menschen. Besonders gefährlich dabei: Kollisionen mit Bäumen am Straßenrand.

Mehr als 400 Verkehrsteilnehmer starben 2020 in Deutschland an Bäumen auf Landstraßen. Der Anteil der Baumunfälle an allen Verkehrstoten auf Landstraßen liegt bei rund einem Viertel und ist ebenfalls seit Jahren fast konstant. Zwar sind die absoluten Unfallzahlen 2020 in der Pandemie zurückgegangen. Der prozentuale Anteil der Baumkollisionen blieb aber so gut wie unverändert.

“Der Anprall an einen Baum mit einer auf Landstraßen üblichen Geschwindigkeit ist unter den überhaupt denkbaren Unfallkonstellationen eine der folgenschwersten”, sagt Peter Rücker, Leiter der DEKRA Unfallforschung. “Die Kraft der Kollision wirkt auf einer sehr kleinen Fläche und setzt enorme Energie frei. Ein Baumanprall mit 80 km/h ist auch in modernsten Fahrzeugen kaum zu überleben.”

Gerade wenn Bäume in regelmäßigem Abstand dicht neben der Straße stehen, kann schon ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit tödlich sein. “Wenn jemand von der Straße abkommt, weicht die Fahrtrichtung ja meist nur um wenige Grad vom Straßenverlauf ab”, so der DEKRA Experte. “In dieser Konstellation wirkt eine Baumreihe wie eine Wand – die Wahrscheinlichkeit einer Kollision liegt nahe 100 Prozent.” Anders ausgedrückt: Eine Allee verzeiht praktisch keine Fehler.

Das malerische Landschaftsbild hat also seine Schattenseiten. Ein Plädoyer für die Motorsäge leitet der Fachmann aber daraus nicht ab. “Wir reden keineswegs einer großen Abholz-Aktion das Wort”, sagt Rücker. “Es ist aber dennoch wichtig, jeweils vor Ort intensiv darüber nachzudenken, wie gerade die Seitenräume von Landstraßen sicherer gestaltet werden können.”

Erster und wichtigster Schritt ist für den Chef der DEKRA Unfallforschung der Verzicht auf die Neuanpflanzung von Bäumen an Landstraßen: “Ein Baum ist ja ökologisch gesehen nicht dadurch besonders wertvoll, dass er direkt an einer Straße steht. Wo immer es geht, sollten Seitenräume hindernisfrei sein und im Ernstfall ein vergleichsweise ungefährliches Ausrollen ermöglichen.” Experten sprechen hier von einer Fehler verzeihenden Infrastruktur.

Darunter können auch bauliche Maßnahmen verstanden werden – dass etwa Alleen oder Einzelbäume an der Straße durch Schutzplanken abgesichert werden. Damit auch Motorradfahrer im Sturzfall gut geschützt sind, sollten diese Schutzplanken unbedingt mit einem Unterfahrschutz versehen sein.

Diskutiert wird auch ein Tempolimit von 80 km/h auf engen Landstraßen – empfohlen vom Deutschen Verkehrsgerichtstag schon 2015, seit Jahren auch gefordert vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Eine solche Regelung würde für den DEKRA Experten in die richtige Richtung gehen: “Wir treten seit jeher dafür ein, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit situativ an die Gegebenheiten des jeweiligen Streckenabschnitts anzupassen. Es ist nicht sinnvoll, eine gut ausgebaute, breite, gerade Landstraße und eine kurvenreiche, schmale Strecke über einen Kamm zu scheren.” Je einleuchtender eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Verkehrsteilnehmer sei, umso größer sei auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich daran halten. “Schließlich können je nach Situation auch 80 km/h für manche Strecke noch zu schnell sein.”

Grundsätzlich gilt auch für die Landstraße, was allgemein als Grundregel fürs Auto- oder Motorradfahren beherzigt werden sollte: Vorausschauend und nicht zu schnell fahren, genügend Abstand halten, auf Nummer sicher gehen. “Die mögliche minimale Zeitersparnis zum Beispiel durch ein waghalsiges Überholmanöver steht in keinem Verhältnis zum Risiko für einen selbst und andere”, so Peter Rücker.

Pressekontakt:

DEKRA e.V.
Konzernkommunikation
Wolfgang Sigloch
0711.7861-2386
0711.7861-742386
tilman.voegele-ebering@dekra.com

Original-Content von: DEKRA SE, übermittelt durch news aktuell

 

Weitere Auto News Themen:

Ein effektives Automobilmarketing zu fairen Konditionen

Es gibt viele Pressemitteiler – solche mit großer und andere mit geringerer Reichweite. CarPR ist der erste Presseverteiler für das Automobil Marketing und auf die punktgenaue Verteilung von News aus der Automobil-Welt spezialisiert.

Punktgenau bedeutet, dass die Spezialisten von CarPR die Besonderheiten im Autohaus Marketing sehr gut kennen und dieses Wissen für ihren Presseverteiler nutzen: Sämtliche Pressemitteilungen werden mit einer themenrelevanten Keyword-Dichte versehen und tragen so effektiv – regelmäßige Veröffentlichungen vorausgesetzt – zu einem verbesserten Ranking innerhalb der Suchmaschinen bei.

Presseverteiler für das Automobil Marketing

Im weiteren Sinne fallen in diesen Bereich der Presseverteiler für das Automobil Marketing auch Blogtexte mit aktuellem Bezug. Hier übernimmt CarPR den regelmäßigen Feed des Blogs, da auch hier die Regelmäßigkeit der veröffentlichten Blogbeiträge die wichtigste Voraussetzung für ein verbessertes Google-Ranking darstellen. Die Aktualität und der regelmäßige Einsatz sind damit die von CarPR genutzten Instrumente, die zu einem wachsenden Erfolg des Kunden führen. Darüber hinaus garantiert CarPR Unique Content und schließt damit die Gefahr für seine Kunden aus, durch kopierte Texte im Ranking abgestraft zu werden.

Ein effektives Automobilmarketing zu fairen Konditionen

Auch jenseits der Presse- und Blogtexte nutzt CarPR bei all seinen Aktivitäten rund um das Automobilmarketing sämtliche Werkzeuge, die das Internet für eine Steigerung der Bekanntheit bereithält. Neben der Stärkung der Links mittels der professionell eingesetzten Pressemitteilungen sind dies Branchenbucheinträge sowie eine Optimierung der Internetpräsenz selbst. Dabei werden hochwirksame Maßnahmen ergriffen – selbst wenn dem Unternehmen für sein Autohaus Marketing kein großes Budget zur Verfügung steht. All diese Maßnahmen des Presseverteilers für das Autohaus Marketing orientieren sich eng an den Interessenfeldern der Zielgruppen, um sicherstellen zu können, dass diese zuverlässig erreicht werden. Damit hilft der Presseverteiler für das Automobil Marketing Autohäusern und anderen im Automobilsektor arbeitenden Kunden effektiv dabei, ihr Ranking kurzfristig zu verbessern und ihre Bekanntheit langfristig zu steigern.

Kurzzusammenfassung

CarPR ist als erster Presseverteiler für das Automobil Marketing auf die zielgruppen- und themenorientierte Verbreitung von Informationen rund um Autohäuser und den Automobil-Markt spezialisiert. Im Fokus der Maßnahmen stehen ein verbessertes Suchmaschinen-Ranking und die damit verbundene Steigerung des Bekanntheitsgrades der Kunden des Presseverteilers für das Automobil Marketing.

Geschäft rund um das Thema Auto

Das Angebot von CarPR ist spezialisiert auf alle Unternehmer ausgerichtet, deren Geschäft rund um das Thema Auto – auch im weiteren Sinne – angesiedelt ist. Dabei handelt es sich somit nicht nur um Autohändler, sondern ebenso um (Online-) Shops für Autozubehör, Reifenhändler, Tuning-Werkstätten, Autoversicherungen und Schrotthändler, die Autoteile verwerten. Für diese Gruppe bietet CarPR die professionelle Erstellung von Webseitentexten an und damit eine Onpage Optimierung, die nicht nur – auch im Zusammenwirken mit weiteren Maßnahmen – das Ranking nachhaltig verbessert, sondern darüber hinaus mit einer guten Lesbarkeit und der Bereitstellung von branchenrelevanten Informationen besticht.

Mandant

Prnews24
Franz-Lenze-Platz 63
47178 Duisburg
Deutschland

0203-4799808

https://www.prnews24.com
info@prnews24.com