StartAllgemeinSturmschäden durch Orkantief Zeynep? Das müssen Versicherte beachten

Sturmschäden durch Orkantief Zeynep? Das müssen Versicherte beachten

-

Medienmitteilung

Sturmschäden durch Orkantief Zeynep? Das müssen Versicherte beachten

Bremen, 18.02.2022. Nach dem Sturm ist vor dem Sturm: Das Orkantief Zeynep löst Ylenia ab und Meteorologinnen und Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes gehen von einer stärkeren Intensität des kommenden Tiefs aus. Gegen Schäden, die ein Sturm verursacht, kann Versicherungsschutz bestehen. Welche Punkte zu beachten sind, weiß David Sahlender von der Versicherungsrechtskanzlei Wittig Ünalp:

„Ein Sturm ist nach Versicherungsbedingungen erst ab einer Windstärke 8 – also einer Geschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde oder mehr – ein Sturm. Versicherte müssen einen Nachweis erbringen, dass diese Windstärke am Versicherungsort eingetreten ist. Ein entsprechender Nachweis kann bei einem Wetterdienst angefordert werden. Die Wetterstation muss allerdings in der Nähe des Versicherungsortes liegen. Deshalb empfehlen wir, im Sinne der zusätzlich möglichen Beweiserleichterung alle Schäden an anderen Gebäuden in der Umgebung zu dokumentieren und Kontakt zu anderen betroffenen Gebäudeeigentümer:innen zu suchen. Es gilt: Je mehr Nachweise, desto besser. Wichtig ist ebenso, dass die Betroffenen bei einem Schaden alles tun, um dafür zu sorgen, dass der Schaden nicht größer wird. Auch diese Maßnahmen, wie zum Beispiel das Anbringen eines Notdachs oder Trocknungsmaßnahmen, sollten detailliert für die Versicherung dokumentiert werden. Wenn Versicherte den Schaden – am besten schriftlich – bei der Versicherung gemeldet haben, empfehlen wir, dort auch Maßnahmen zur Schadensminderung zu erfragen und diese unbedingt umzusetzen.“

Über Wittig Ünalp:

Die Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB besteht seit 20 Jahren und gehört zu den größten deutschen Fachanwaltskanzleien für Versicherungsrecht. Sie vertritt ausschließlich Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Die Kanzlei betreibt Büros in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, München sowie Nürnberg und beschäftigt insgesamt 35 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, davon 6 Fachanwältinnen und -anwälte für Versicherungsrecht. www.versicherungsrecht-wittig.de.

Medienkontakt:

CCAW GmbH
Telefon: 040 609 4399-30
wittiguenalp@ccaw-pr.de

Artikel zum Thema

Beitrag teilen

Weitere Artikel

SEO vs. RankensteinSEO: Der Weg zum Gipfel der Suchergebnisse

RankensteinSEO” verschmilzt die Begriffe “Frankenstein”, “Ranking” und “SEO” zu einem innovativen Konzept in der Welt der Suchmaschinenoptimierung (SEO). Diese Wortneuschöpfung steht für einen modernen...

RankensteinSEO: Die Power-Strategie für Autohäuser

RankensteinSEO bietet 50-fach Power-Schlagzeilen für garantierten Erfolg und Top-Sichtbarkeit RankensteinSEO, 17.04.2024 – CarPR.de, eine führende Plattform für die Verbreitung von Unternehmensnachrichten im Auto- und Verkehrsbereich,...

Entrümpelung & Entsorgung in Hörstel: Effizient und zuverlässig

Entrümpelungsservice in Hörstel: Für ein aufgeräumtes Zuhause und eine klare Zukunft. Von der professionellen Haushaltsauflösung bis zur schnellen und effizienten Garagenentrümpelung sind wir hier,...

Sie lesen gerade: Sturmschäden durch Orkantief Zeynep? Das müssen Versicherte beachten